Die Tendenz, gewisse öffentliche Aufgaben privater Initiative zu überlassen, wirkt sich auch im Bildungssektor aus

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Die Tendenz, gewisse öffentliche Aufgaben privater Initiative zu überlassen, wirkt sich auch im Bildungssektor aus. Da freilich Schulen meist keine besonders einträglichen Unternehmungen sind, erstrebt man im privaten Bildungswesen, das in der ganzen Schweiz rund zehn Prozent der Schüler aller Stufen erfasst, vermehrte staatliche Zuwendungen, um gegenüber der öffentlichen Konkurrenz besser bestehen zu können. Solche Unterstützungen werden bisher als direkte Schulsubventionen oder als normale Stipendien gewährt; in mehreren Kantonen zielt man nun aber auf besondere Abzüge bei der Steuerveranlagung oder gar auf die Rückerstattung der Kosten, die ein Privatschüler dem Staat erspart, wie sie eine im Kanton Bern lancierte Initiative verlangt. Besonders gelagert sind die Verhältnisse der schweizerischen Privatschulen im Ausland. Das 1974 erlassene Subventionsgesetz hat für die Beitragsberechtigung Bedingungen aufgestellt (z.B. Minimalanteil der schweizerischen Schüler von 30%), die oft nicht mehr erfüllt werden; zudem zieht die Sparpolitik des Bundes einen Abbau der bisherigen Zuschüsse nach sich. Der Bundesrat hat sich aufgrund der bewegten Hilferufe immerhin bereit erklärt, eine Milderung der gesetzlichen Bestimmungen ins Auge zu fassen, leisten die Schweizerschulen im Ausland doch auch einen Beitrag an die Präsenz unseres Landes in der Welt.

Es liegt auch im antistaatlichen Trend, der nach der Erschütterung des sozialstaatlichen Politikmodells durch den Kriseneinbruch Mitte der 70er Jahre aufgekommen ist, dass vermehrt ein Wettbewerb zwischen einzelnen Bildungsinstitutionen gefordert wird. Die freie Konkurrenz zwischen Staats- und Privatschulen soll nach diesen Vorstellungen durch eine gleichmässige Verteilung der staatlichen Subventionen garantiert werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Reprivatisierung gewisser Bildungsinstitutionen zur Diskussion gestellt.