2002 hatte der Bundesrat einen ersten Anlauf genommen, die Musée Suisse Gruppe in eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit umzuwandeln. Das Parlament hatte diese Botschaft zur Überarbeitung an den Absender zurückgewiesen, weil es eine umfassende und kohärente Museumspolitik des Bundes vermisste. Der im September 2007 vorgelegte Entwurf trug dieser Kritik Rechnung. Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz, MSG) verpflichtet die bundeseigenen Institutionen auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Neben der erstmaligen Festlegung einer kohärenten Zielsetzung enthält die Vorlage wichtige strukturelle Neuerungen. Die bisherige Musée Suisse Gruppe, bestehend aus dem Landesmuseum Zürich, dem Schloss Prangins (VD) und sechs weiteren Museen, soll redimensioniert und in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbständigt werden. Die neue Institution, die den Namen Schweizerisches Nationalmuseum (SNM) tragen soll, wird über drei Museumsstandorte (Zürich, Prangins und Schwyz) sowie ein Sammlungszentrum in Affoltern am Albis (ZH) verfügen. Das SNM soll insbesondere die Geschichte der Schweiz und ihrer Beziehungen zum Ausland vermitteln, sich mit der Identität des Landes auseinandersetzen und seine Kompetenzen anderen Museen zur Verfügung stellen. Im Weiteren sollen die Führungsstruktur des SNM sowie seine Steuerung und Beaufsichtigung durch den Bund modernisiert und an die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes angepasst werden. Der Direktor des Landesmuseums begrüsste den Entwurf des Bundesrates.
Dossier: Créations des structures pour une politique générale concernant les musées- Mot-clés
- Date
- 21 septembre 2007
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 07.075
- Sources
-
Afficher
- BBl, 2007, S. 6829 ff.; Presse vom 5.4. und 22.9.07.
de Marianne Benteli
Modifié le 06.10.2016
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