Im Februar gab die SRG den Abbau von 100 Vollzeitstellen bis 2014 im Supportbereich bekannt. Die Massnahme soll über natürliche Fluktuationen erreicht werden und v.a. Mittel für Eigenproduktionen und das Konvergenzprojekt freimachen. Ende April informierte die SRG-Spitze über das fünfte Defizit in Folge und verlangte mit Hinweis auf eingebrochene Werbeeinnahmen zusätzliche Finanzmittel (u.a. mehr Zuwendungen aus dem Gebührentopf) zur Deckung des Fehlbetrags. Insbesondere die seit Jahren von Umstrukturierungen und Sparübungen betroffene Zunft der Printjournalisten stellte sich offen gegen das Ansinnen der SRG, die finanzielle Schieflage über eine Erhöhung der Gebührengelder oder eine Lockerung der Werbe- und Sponsoringvorschriften korrigieren zu wollen. Im Nationalrat meldeten sich Stimmen, die v.a. in einem Abbau des regionalen Service-public-Angebots Sparpotenzial orteten. Im Juni beschied der Bundesrat der SRG, dass sie ihr Defizit mit weiteren Sparmassnahmen anzugehen habe und beschloss ein Einfrieren der Gebührenhöhe über die Dauer der Gebührenperiode 2011–2014. Gleichzeitig anerkannte der Bundesrat den erhöhten Finanzbedarf der SRG und traf verschiedene Massnahmen zu ihrer finanziellen Stabilisierung: Das Gebühreninkasso der Billag wurde v.a. bei den Unternehmungen intensiviert sowie per 2011 auf eine Jahresrechnung umgestellt. Zudem lockerte er die Werbevorschriften, indem er sowohl die Erhöhung der Werbedauer als auch des Rhythmus für Unterbrecherwerbung zuliess. Dazu signalisierte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Onlinewerbung durch die SRG, unter dem Vorbehalt ihrer Einigung mit den Verlagshäusern über die Schaffung fairer Rahmenbedingungen für die kommerzielle Tätigkeit beider Akteure im Internet.
- Mot-clés
- Date
- 16 mai 2010
- Type
- Acte administratif
- Sources
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Afficher
- Tagespresse vom 26.2.10; CdT, 28.4.10 und 5.5.10; TA, 4.5. und 5.5.10; TdG 15./16.5.10.
de Suzanne Schär
Modifié le 24.02.2025
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