Aufnahme der Verleger in den Presserat

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Der Presserat (SPR) ist ein 1977 geschaffenes Selbstkontrollorgan der schweizerischen Printmedien und wird von einer Stiftung von vier Journalistenverbänden (Comedia, SSM, Impressum und Konferenz der Chefredaktoren) getragen. Er behandelt Klagen und Beschwerden rechtlicher und vor allem ethischer Art. Dabei hat er zwar keine Weisungsbefugnis, seine Stellungnahmen finden aber jeweils grosse Beachtung. Die vier Trägerorganisationen lehnten es im Berichtsjahr einmal mehr ab, auch den Verlegerverband Verband Schweizer Presse (VSP) an dieser Institution, welche von einzelnen Unternehmen finanziell unterstützt wird, zu beteiligen. Namentlich die Gewerkschaft Comedia lehnte dieses Ansinnen kategorisch ab, da der Presserat sonst auf die kommerziellen Interessen der Verleger Rücksicht zu nehmen hätte und damit seine Glaubwürdigkeit verlieren würde.

Die aus Journalisten bestehende Trägerschaft des Presserats (SPR) beschloss, mit den Verlegern Beteiligungsverhandlungen aufzunehmen. Die Journalisten hatten sich bisher dagegen gewehrt, weil sie befürchteten, dass geschäftliche Interessen die Selbstkontrollfunktion des Presserats beeinträchtigen könnten. Bis zu einer Einigung müssten aber nicht zuletzt Differenzen in sozialpartnerschaftlichen Belangen ausgeräumt werden.

Im Juni wurden die Verleger und die SRG in den Presserat (SPR) aufgenommen. Die beiden neuen Partner nehmen nun Einsitz in den Stiftungsrat und anerkennen auch den berufsethischen Kodex sowie die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten. Im Vorfeld der Erweiterung der Trägerschaft kam es in den Journalistenverbänden, die den Presserat bisher allein getragen hatten, zu intensiven Debatten über die Unabhängigkeit des Selbstkontrollorgans und zur Frage, wieweit ethische Regeln und Sozialpartnerschaft zusammengehören.