Weiteren Zündstoff hat die Kontroverse um «Brutalo»-Filme erhalten, weil das Fernsehen DRS im Rahmen der Sendung «limit» einen solchen Film gezeigt hat. Auf gesetzlicher Ebene ist eine Strafgesetzbuch-Revision abgeschlossen worden, die Gewaltdarstellungen in Bild und Ton, welche die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, verbietet. Ein von einem Genfer «Comité anti-censure» lanciertes Referendum gegen diesen «Zensurartikel» kam nicht zustande, obwohl verschiedene Kulturschaffende, Videohändler und auch die eidgenössische Filmkommission (EFiK) ähnliche Einwände gegen den neuen StGB-Artikel vorbrachten wie das Genfer Komitee. Allen gemeinsam war das Argument, dass das Verbot eine künstlerische Zensur ermögliche und zudem einen blühenden Schwarzhandel mit Videokassetten zur Folge haben werde.