Der Bundesrat legte zu Beginn des Berichtsjahres seine Strategie zur Förderung «Informationsgesellschaft Schweiz» fest. Darin hielt er betreffend der Anwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) folgende Grundsätze fest: Chancengleicher Zugang für alle zu den neuen Informations- und Kommunikationstechniken, ständige Aus- und Weiterbildung sowie Vertrauen in die neuen Techniken und in deren Verträglichkeit mit Gesetz, Grund- und Menschenrechten. Der Bundesrat legte insbesondere seinen eigenen Aktionsradius dar: Die Informationsgesellschaft entwickle sich durch die Initiative aller und durch den freien Wettbewerb, wobei der Privatwirtschaft eine Schlüsselfunktion zukomme. Der Staat habe aber auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Informationsgesellschaft zu achten.