Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament die Schaffung eines eidgenössischen Patentgerichtes. Dieses würde anstelle der kantonalen Gerichte erstinstanzlich über alle patentrechtlichen Streitigkeiten entscheiden. Rekursinstanz bliebe das Bundesgericht. Der Bundesrat begründete die angestrebte Zentralisierung mit den sehr hohen und infolge des technologischen Fortschritts noch weiter ansteigenden fachlichen Anforderungen an die Richter und Richterinnen in diesem Bereich. Die kantonalen Gerichte seien, auch wegen der in vielen Kantonen sehr geringen Zahl von zu beurteilenden Fällen, nicht mehr in der Lage, die nötigen juristischen und vor allem technischen Kenntnisse zu erwerben und auf dem neuesten Stand zu halten. In der Vernehmlassung war diese Neuerung auch von fast allen Kantonen und von den interessierten Berufsorganisationen begrüsst worden. Einzig Appenzell-Innerrhoden sprach sich aus föderalistischen Gründen dagegen aus.

Als Erstrat beschäftigte sich der Ständerat mit der Schaffung eines eidgenössischen Patentgerichtes. Die Notwendigkeit dieses neuen Gerichtes war unbestritten und die Anträge des Bundesrates wurden fast ausnahmslos übernommen. In Abweichung vom Bundesrat beschloss die kleine Kammer jedoch, dass auch die nebenamtlichen Richterinnen und Richter von der Vereinigten Bundesversammlung – und nicht von der Gerichtskommission des Parlaments – gewählt werden sollen. Eine knappe Mehrheit im Nationalrat war damit nicht einverstanden, da es sich hier um ein Fachgericht handle, bei dem es Sinn mache, zumindest die nebenamtlichen Richter nicht in einem politischen Prozess zu wählen, sondern durch ein Fachgremium zu bestimmen.

In der Differenzbereinigung bei der Vorlage zur Schaffung eines eidgenössischen Patentgerichtes hielt der Ständerat daran fest, dass alle, also auch die nebenamtlichen Richter, durch die Vereinigte Bundesversammlung und nicht durch ein Fachgremium zu wählen sind. Nachdem die grosse Kammer in einer ersten Runde auf ihrer auch vom Bundesrat unterstützten Lösung beharrt hatte, gab sie angesichts der klaren Stimmenverhältnisse im Ständerat nach.