Die Richterstellen des Bundesstrafgerichts waren Gegenstand eines Vorstosses der Rechtskommissionen beider Kammern. Der parlamentarischen Initiative der RK-SR, zwei Verordnungen auszuarbeiten, mit denen erstens die Zahl der nebenamtlichen Richterstellen am höchsten Strafgericht auf höchstens drei festgelegt und zweitens die Entschädigung der nebenamtlichen Richter und Richterinnen entsprechend der Bestimmungen für nebenamtliche Richterstellen am Bundesgericht geregelt werden soll, gaben beide Kommissionen ihre Zustimmung. Die beiden bereits vorliegenden Verordnungen wurden vom Bundesrat grundsätzlich begrüsst, von den Räten im Berichtsjahr jedoch noch nicht behandelt.
Dossier: Nombre de postes de juges aux tribunaux fédéraux- Mot-clés
- Date
- 12 octobre 2012
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 12.462
de Marc Bühlmann
Modifié le 20.02.2017
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