Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) setzte sich im Berichtsjahr eingehend mit der so genannten «Causa Mörgeli» auseinander. Der Zürcher Nationalrat kritisierte die Ende März ausgestrahlten Sendungen der «Rundschau» und «10vor10», die sich mit der Frage beschäftigt hatten, ob die Qualitätsanforderungen, die Professor Mörgeli an die von ihm betreuten Doktorarbeiten stelle, den gängigen wissenschaftlichen Standards genügen würden. Die «Rundschau» brachte ans Licht, dass der langjährige Direktor des medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich unter anderem Dissertationen angenommen hatte, deren hauptsächlicher Bestandteil die Transkription alter Texte ausmachte. Die UBI kam einstimmig zum Schluss, die Berichterstattung in den insgesamt drei betroffenen Sendungen sei sachgerecht erfolgt. Zwar habe die «Rundschau» beispielsweise in ihrer ersten Sendung tatsächlich darauf verzichtet, die genaueren Umstände zum Erwerb eines Doktortitels am betreffenden Institut zu erläutern, habe Mörgeli jedoch in einem zehnminütigen Interview ausreichend Raum gelassen, die Vorwürfe zu entkräften. Diese Gelegenheit habe der Angeschuldigte nicht genutzt, sondern sogleich zum direkten Gegenschlag ausgeholt. Mörgeli zog die drei Beschwerden nach Bekanntgabe des Entscheids ans Bundesgericht weiter, dessen Entscheid für 2014 erwartet wird.
Dossier: l'affaire Mörgeli- Mot-clés
- Date
- 9 décembre 2013
- Type
- Acte administratif
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- NZZ, 7.12. und 9.12.13.
de Marlène Gerber
Modifié le 05.03.2025
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