Legislaturplanungsbericht (Pa.Iv. 12.432 und 12.427)

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Der im Vorjahr aufgestaute Unmut ob der Beratung zum Legislaturplanungsbericht des Bundesrates, der sehr lange Ratsdebatten und zahlreiche Änderungen evoziert, die in der Regel einzig zu allgemeinen und unverbindlichen Grundsatzbeschlüssen für einzelne Planungsmassnahmen führen, hatte sich in verschiedene Vorstösse ergossen, über die nun im Berichtjahr befunden wurde. Die praktisch identische Stossrichtung der drei parlamentarischen Initiativen (12.427, 12.432, 12.433) beinhaltete die Forderung, dass der Legislaturplanungsbericht von den Räten nicht mehr abgeändert werden kann. Das Parlament solle diesen lediglich noch debattieren und zur Kenntnis nehmen können, um den Beratungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe, zu reduzieren. Den drei Vorstössen wurde von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates mit 15 zu 8 Stimmen in globo Folge gegeben. Die SPK-SR hatte eine der drei Initiativen bereits 2012 gutgeheissen und gab 2013 auch den anderen beiden Folge.

Dossier: Programme de la législature - procédure

Nachdem beide SPK 2013 drei nahezu identischen parlamentarischen Initiativen (12.427, 12.432, 12.433) zur Beratung der Legislaturplanung Folge gegeben hatten, legte die SPK-NR einen Bericht und einen Entwurf für eine Revision des Parlamentsgesetzes vor. Es ging vor allem darum, dass der Legislaturbericht nur noch zur Kenntnis genommen werden soll. Zuständig soll grundsätzlich wieder der Bundesrat sein, der dem Parlament lediglich einen Bericht in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zur Kenntnisnahme vorlegt, bei dem Eintreten obligatorisch ist. Die Botschaft definiert Leitlinien und Ziele und zeigt Massnahmen auf, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Das Parlament hat die Möglichkeit, Kommissionsanträge zu diskutieren und als Aufträge im Sinne von Ergänzungen und Änderungen der Legislaturplanung an den Bundesrat zu leiten. In der lebendigen Debatte im Nationalrat, in welchem die Vorlage der SPK-NR in der Wintersession 2014 zuerst diskutiert wurde, schieden sich die Geister am Umfang der Einflussmöglichkeiten, die dem Parlament überlassen werden sollten. Vor allem die Ratsrechte plädierte für eine Streichung der Kompetenzen. Das Parlament habe zahlreiche andere Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Die Änderungsmöglichkeiten belasteten nicht nur die Verwaltung – dies auch ein Argument des Bundesrates gegen die Vorlage – sondern führten auch zu langen und wenig produktiven Debatten. Die Mehrheit im Nationalrat befand jedoch, dass die Beratung des Legislaturprogramms auch eine Einflussnahme beinhalten müsse und hiess den Entwurf mit 99 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die 82 Gegenstimmen stammten aus der SVP- der FDP- und der BDP-Fraktion. Das Geschäft ging an den Ständerat, wo es erst für 2015 traktandiert war.

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Im Gegensatz zum Nationalrat wollte der Ständerat keine umfassenden Möglichkeiten für die Einflussnahme auf die Legislaturplanung des Bundesrates. Die SPK des Ständerates wies darauf hin, dass mit den drei parlamentarischen Initiativen eigentlich beabsichtigt gewesen sei, das Parlament zu entlasten. Mit der vom Nationalrat eingeführten Möglichkeit, Anträge zur Legislaturplanung zu stellen, sei aber genau dieses Ziel nicht erreicht. Die Kenntnisnahme und Debatte eines Legislaturberichtes reiche völlig aus, die Mitwirkungsfunktion des Parlaments an der Legislaturplanung zu erfüllen, zeigte sich auch Bundeskanzlerin Casanova überzeugt. Eine ständerätliche Minderheit wollte vergebens auf die Linie des Nationalrats schwenken, indem sie darauf verwies, dass reine Kenntnisnahme eben nicht aktive Mitwirkung bedeute. Letzlich wurde die ursprüngliche Idee, den Legislaturbericht lediglich zur Kentnnisnahme zu unterbreiten, mit 31 Stimmen bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen. In der Folge schrieb die kleine Kammer die dritte parlamentarische Initiative, die von der eigenen SPK eingereicht wurde (12.433), ab, weil sie den beiden anderen inhaltlich entspreche.

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Eine Minderheit der SPK-NR beantragte in der zweiten Lesung zur Revision des Legislaturplanungsverfahrens, dem Beschluss des Ständerats zuzustimmen. Die ursprüngliche Idee der parlamentarischen Initiativen (12.432 und 12.427) sei zu berücksichtigen. Das Legislaturprogramm sei Sache der Exekutive. Eine Diskussion im sowie die Kenntnisnahme durch das Parlament reiche aus. Die Möglichkeit Anträge zu stellen sei hingegen weder effizient noch zielführend und würde einen unverhältnismässigen Aufwand für Verwaltung und Parlament bedeuten – also genau jene Probleme schaffen, die man eigentlich habe eliminieren wollen. Die Mehrheit der Kommission plädierte hingegen für Festhalten. Insbesondere die SP-Fraktion wies darauf hin, dass das Parlament die Aufgabe zur Mitgestaltung, Mitwirkung und Mitbestimmung habe. Ein einfaches Abnicken von Regierungsprogrammen würde dem aber nicht gerecht werden. Kommissionssprecher Rudolf Joder (svp, BE) wies darauf hin, dass eine ausführliche Plenumsdiskussion, die nach wie vor gefordert werde, obwohl damit am Ende dennoch nichts entschieden werden könne, ebenfalls nicht sehr effizient sei. Die geschlossenen Fraktionen der SP und der GP, und mit Ausnahme jeweils eines Mitglieds auch die Fraktionen der CVP/EVP sowie der GLP reichten für eine Unterstützung der Kommissionsmehrheit (87 zu 69 Stimmen).
Weil der Ständerat eine Woche darauf mit 32 zu 7 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an seiner Version festhielt – die SP setzte sich in der kleinen Kammer erfolglos für eine Zustimmung zum Nationalrat ein – ging das Geschäft ein letztes Mal zurück an den Nationalrat. Obwohl keine neuen Argumente diskutiert wurden, führte die grössere Präsenz im Rat und ein Umschwenken von 10 CVP-Abgeordneten zu einem Patt aus 88 zu 88 Stimmen (bei 5 Enthaltungen). Durch Stichentscheid des Ratspräsidenten Stéphane Rossini (sp, VS) – wenn auch seinerseits der SP-Fraktion angehörend – wurde der Antrag der Minderheit angenommen. Damit wäre der Weg für eine Vereinfachung der Behandlung der Legislaturplanung, die nur noch zur Kenntnis genommen, aber nicht mehr geändert werden soll, eigentlich frei gewesen. Allerdings versenkte der Nationalrat das Geschäft in der Schlussabstimmung mit 96 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen; der Ständerat hätte die neue Verfahrensweise mit 37 zu 4 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) gutgeheissen. Damit bleibt das bisherige Verfahren bestehen: Die insbesondere im Nationalrat sehr langen Diskussionen über die Legislaturplanung, die ja eigentlich Stein des Anstosses für eine Änderung gewesen waren, dürften damit weitergehen.

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