Zehn Jahre nach der Annahme einer Teilrevision des BetmG durch die Schweizer Bevölkerung evaluierte die EKSF 2019 die Praxistauglichkeit des Gesetzes. Dabei kam sie zum Schluss, dass dieses nicht an die Konsumrealität angepasst sei und überarbeitet werden solle. Insbesondere kritisierte die EKSF, dass bisher Abstinenz und Prohibition im Zentrum stünden. Stattdessen sollte der Fokus auf Schadensminderung, Gesundheitsförderung und Prävention gelegt werden. Für die Zukunft schlug die EKSF drei verschiedene Szenarien für das BetmG vor. Diese umfassten zum einen eine Revision des Gesetzes, welche dazu führen soll, dass Cannabis nicht länger einer illegalen Substanz entspricht. Zum anderen sei eine Totalrevision des BetmG denkbar, in deren Rahmen der Schwerpunkt von der Prohibition und Abstinenz hin zu Menschenwürde, Gesundheitsschutz und Schadensminderung verschoben würde. Die dritte Möglichkeit stellte die gänzliche Aufhebung des BetmG und die Regelung des Umgangs mit psychoaktiven Substanzen in bereits bestehenden Gesetzen dar.