Die Angriffe auf die aktuelle Regelung zu den Spesenentschädigungen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern wurden durch eine parlamentarische Initiative von Martina Geissbühler (svp, BE) erweitert. Zwar wurde einer ihrer beiden Vorstösse von der SPK-NR zur Ablehnung empfohlen, ihre Idee aber, Übernachtungsspesen nur noch auszuzahlen, wenn ein entsprechender Beleg vorgelegt wird, passte gut zur von beiden staatspolitischen Kommissionen Folge gegebenen parlamentarischen Initiative Eder und wurde deshalb von der SPK-NR mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Heinz Brand (svp, GR) zur Annahme empfohlen. In der Kommission umstritten war wohl die zweite Forderung dieses Vorstosses, nämlich die Reduzierung der Essensspesen bei halbtägigen Sitzungen auf CHF 60.

Dossier: L'indemnisation des député.e.s

Die SPK-SR entschied mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, die parlamentarische Initiative Geissbühler (svp, BE) zur Beschränkung der Spesenentschädigungen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern zur Ablehnung zu empfehlen. Dabei wurde insbesondere der zweite Teil der Forderung, der schon in der Schwesterkommission zu Diskussionen geführt hatte, abgelehnt. Geissbühler forderte nämlich, neben einer im Prinzip auf Akzeptanz stossenden aber schon in der parlamentarischen Initiative Eder (pa. Iv. 16.413) verpackten Forderung für eine Neuregelung der Übernachtungsentschädigung auch eine Neuerung bei den Essensspesen: Für halbtägige Sitzungen sollten nur noch CHF 60 für die Essensentschädigung ausbezahlt werden. Diese Regelung wurde von der SPK-SR aber als zu aufwändig beurteilt.

Dossier: L'indemnisation des député.e.s

Die SPK-NR kam auf ihren ursprünglichen Entscheid zur parlamentarischen Initiative von Andrea Geissbühler (svp, BE) für eine detailliertere Regelung von Spesenentschädigungen zurück und verzichtete nun einstimmig darauf, ihr Folge zu geben. Die im Vorstoss geforderten Massnahmen seien zu detailliert, argumentierte die Kommission. Unterstützen wollte die Kommission allerdings nach wie vor die Idee einer besseren Regelung von Übernachtungsentschädigungen. Sie beschloss deshalb – mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen – eine Kommissionsinitiative einzureichen, mit der gefordert wird, dass Entschädigungen für auswärtige Übernachtungen nur noch erhält, wer auch tatsächlich nicht zu Hause übernachtet. Die Initiative Geissbühler wurde in der Folge zurückgezogen.

Dossier: L'indemnisation des député.e.s