Mitsprache bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events (Po. 21.3022)

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Mittels Postulat forderte die WBK-NR die Ausarbeitung eines Berichts, in dem aufgezeigt werden soll, welcher Anpassungen es bedarf, um eine bessere Mitsprache von Seiten der Bevölkerung und des Parlaments bei Olympischen Spielen und weiteren Mega-Events zu gewährleisten. Das Postulat sei ergänzend zur parlamentarischen Initiative Semadeni (sp, GR; Pa.Iv. 18.445) zu verstehen. Während diese zum Ziel hatte, die Olympischen Spiele einem fakultativen Referendum zu unterstellen, beabsichtige das Postulat eine Ausweitung der Mitbestimmung der Bevölkerung auf Grossanlässe im Allgemeinen, erklärte Kommissionssprecherin Sandra Locher Benguerel (sp, GR) in der Sommersession 2021. Die Organisation von Olympischen Spielen und anderen Grossanlässen sei mit einem enormen Ressourcenaufwand finanzieller und personeller Art verbunden, weshalb es die Kommission als wichtig erachte, die Bevölkerung und das Parlament besser in den Entscheid über eine Durchführung einzubinden. Sportministerin Amherd betonte hingegen, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen bereits existierten, Akteure auf sämtlichen Staatsebenen integriert werden könnten und bei solchen Entscheiden sowohl dem Föderalismus als auch der Subsidiarität Rechnung getragen werde. Im Namen des Gesamtbundesrates beantragte Amherd daher die Ablehnung des Postulats. Die grosse Kammer schien sich von dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen zu lassen. Mit 120 zu 61 Stimmen nahm sie das Postulat an.

Ende September 2024 veröffentliche der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung eines Postulats der WBK-NR zur besseren Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments bei Olympischen Spielen und weiteren Mega-Events in der Schweiz. Dabei ging er auf verschiedene bestehende und mögliche Instrumente auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ein. Während das Parlament auf nationaler Ebene durch die Vergabe von Verpflichtungskrediten mitreden könne, existiere für die Bevölkerung kein Finanzreferendum, um über Geld- und Sachleistungen im Zusammenhang mit einem Projekt zu entscheiden. Grundsatzentscheiden für respektive gegen eine Projektidee und deren Ausgestaltung könnten von der Bevölkerung jedoch per fakultativem Referendum bestätigt oder abgelehnt werden. Das Parlament könne zudem Gesetze zu den Rahmenbedingungen erlassen, die für Mega-Events gelten sollen, die ebenfalls dem fakultativen Referendum unterliegen. Allerdings sei damit lediglich Mitsprache zu generellen Vorgaben und nicht zu konkreten Projekten möglich. Meinungsumfragen seien ein weiteres – jedoch rechtlich unverbindliches – Instrument.
Auf Kantons- und Gemeindeebene unterschieden sich die Mitsprachemöglichkeiten zu Mega-Events zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, erläuterte der Bundesrat. So verfügten zwar alle Kantone über ein Finanzreferendum, das Instrument des Grundsatz- und Planungsbeschlusses existiere jedoch nicht in allen Ständen. Auf den unteren föderalen Ebenen kämen lokalen Konsultativabstimmungen und weiteren Befragungsinstrumenten eine wichtige Rolle zu.
Insgesamt war die Landesregierung in ihrem Bericht der Ansicht, dass sich Olympische und Paralympische Spiele positiv auf die Gesellschaft und Wirtschaft auswirkten, wenn sie nachhaltig organisiert seien. Rechtliche Anpassungen bezüglich Mitspracheinstrumenten seien nicht nötig, da die aktuelle Rechtsgrundlage und die bereits bestehenden Instrumente die Mitsprache der Bevölkerung genügend gewährleisteten.