Rechtsgrundlagen zur Budgetberatung (Pa.Iv. 21.503)

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Im Oktober 2021 reichte die FK-NR eine parlamentarische Initiative für eine Änderung der Rechtsgrundlagen zur Budgetberatung ein. Gefordert wurden Änderungen bei der Behandlung der Bundesbeschlüsse über den Voranschlag, über die Planungsgrössen im Voranschlag und über den Finanzplan, wobei insbesondere eine grössere Kohärenz bei den Regelungen zu Eintreten, zur Gesamtabstimmung und zur Rechtsfolge der Ablehnung des Einigungsantrags hergestellt werden sollte. Man habe seit der Einführung des Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) mehrere «Kinderkrankheiten» festgestellt, die es jetzt zu beheben gelte. Im Dezember 2021 gab die FK-SR der parlamentarischen Initiative Folge, woraufhin ihre Schwesterkommission nun eine Vorlage ausarbeiten wird.

Im Juni 2023 legte die FK-NR einen Entwurf zur Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative 21.503 für eine Änderung der Rechtsgrundlagen zur Budgetberatung vor, in den sie auch den Umsetzungsvorschlag für eine parlamentarische Initiative für einen verstärkten Einbezug der Finanzkommissionen (Pa.Iv. 22.483) aufnahm. Mehr dazu hier.