Um die Zunahme von Gewalttaten gegen Frauen zu stoppen, verlangte eine parlamentarische Initiative Amaudruz (svp, GE) als abschreckende Massnahme die Einführung einer Freiheitsstrafe bei Körperverletzungen gegenüber einer Frau. Gemäss geltendem Recht wird eine Körperverletzung nur dann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wenn sie eine «schwere Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen verursacht» (Art. 122 StGB). Dadurch würden andere psychische Beeinträchtigungen, die Opfer bei Gewalteinwirkung erleiden, kleingeredet und das Strafmass davon abhängig gemacht, «wie das Opfer das Trauma überwindet», was nicht sein dürfe, so die Initiantin in der Begründung ihres Anliegens.
Mit 7 zu 2 Stimmen empfahl die erstberatende RK-NR, der Initiative keine Folge zu geben. Die 15 Enthaltungen sowie die Ausführungen im Kommissionsbericht zeigten jedoch, dass ein Teil der Kommission der Initiative durchaus Verständnis entgegenbrachte. Die RK-NR erachtete es allerdings als problematisch, ein Strafmass lediglich aufgrund des Geschlechts des Opfers zu verschärfen. Dadurch würde eine nicht zulässige «grundrechts- und verfassungswidrige Ungleichbehandlung eingeführt». Zudem verwies die Kommission auf die laufenden Arbeiten zur Strafrahmenharmonisierung, weswegen sie von parallelen Gesetzesrevisionen absehen wolle. Nicht zuletzt wurden in der Kommission auch Zweifel laut, ob mit der parlamentarischen Initiative die gewünschte präventive Wirkung tatsächlich erzielt werden könne.