Bericht über Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz (Po. 20.3886)

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In der Herbstsession 2020 überwies der Nationalrat ein Postulat Roth (sp, SO), das den Bundesrat dazu aufforderte, einen Bericht über Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz zu erstellen. Die Postulantin berief sich dabei auf Studien aus umliegenden Ländern, die ergeben hätten, dass Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig Opfer von (sexueller) Gewalt würden. Zudem sei die Schweiz aufgrund internationaler Verpflichtungen – namentlich durch die Ratifikation der UNO-Kinderrechtskonvention sowie im Rahmen der CEDAW – mehrfach aufgefordert worden, entsprechende Daten zu sammeln und Personen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen. Nachdem der Bundesrat die Annahme des Postulats beantragt hatte, nahm der Nationalrat den Vorstoss stillschweigend an.

Im Juni 2023 präsentierte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats von Franziska Roth (sp, SO) seinen Bericht über Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Der Bundesrat hielt in seinem Bericht fest, dass er aufgrund der ungenügenden Datenlage keine abschliessenden Betrachtungen dazu anstellen konnte. So konzentrierte sich die Regierung im Bericht in einem ersten Schritt darauf, Massnahmen zur Verbesserung der Datenlage und -qualität vorzuschlagen, um in Zukunft Aussagen über die Gewaltbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz treffen zu können. Allerdings nahm der Bundesrat basierend auf Erkenntnissen aus dem Ausland an, dass Personen mit Behinderungen auch in der Schweiz überdurchschnittlich häufig Opfer von Gewalt werden. Aus diesem Grund schlug er Massnahmen zur Sicherstellung einer barrierefreien Umsetzung der Istanbul-Konvention vor, wobei eine intersektionale Betrachtungsweise (Auswirkungen von Mehrfachdiskriminierungen) gefördert werden soll. Hingegen lagen dem Bundesrat bereits Informationen zu bestehenden Beratungs- und Schutzangeboten vor. Daraus folgerte er, dass solche Angebote für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend barrierefrei erreichbar sind, weswegen er die Empfehlung an die Kantone formulierte, die Zugänglichkeit der Angebote zu verbessern. Ebenso empfahl er den Kantonen, ihre gewaltpräventiven Massnahmen im institutionellen Bereich auszubauen und zu harmonisieren.