Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Léonore Porchet (gp, VD) die Grundsätze im BöB dahingehend ergänzen, dass nur Aufträge an Unternehmen vergeben werden sollen, die einen wirksamen Schutz gegen Mobbing und sexuelle Belästigung bieten. Dies sei im Sinne des Gleichstellungsgesetzes und schütze entsprechend Mitarbeitende, welche Aufträge der öffentlichen Hand ausführten, wie Porchet ihren Vorstoss begründete. Die zuständige WAK-NR verwies in ihren Erwägungen auf zwei eingereichte Kommissionsmotionen zum Thema soziale Mindestnormen und Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung. Diese wurden im Nachgang der Totalrevision des BöB eingereicht und würden dem Anliegen der Initiative bereits Rechnung tragen. Daher empfahl die WAK-NR dem Nationalrat mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Direkt im Anschluss an die nationalrätliche Behandlung der beiden Motionen zog Porchet ihre parlamentarische Initiative zurück. Die Initiative ist somit erledigt.