Auslegeordnung zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung (Po. 21.4598)

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Mit einem im Dezember 2021 eingereichten Postulat forderte Min Li Marti (sp, ZH) vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Auslegeordnung zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Die Postulantin begründete ihren Vorstoss damit, dass die Zuständigkeiten innerhalb der verschiedenen Massnahmen zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung nicht immer klar abgrenzbar seien. Die geforderte Auslegeordnung soll die Zuständigkeiten und rechtlichen Grundlagen für das Fedpol, den NDB und die kantonalen Polizeibehörden klar aufzeigen und so problematische Doppelspurigkeiten, Unklarheiten und Abspracheprobleme verhindern. Der Bundesrat zeigte Verständnis für das Anliegen und beantragte die Annahme des Postulats. Bekämpft wurde das Postulat indes von Andreas Glarner (svp, AG). Zwar stimmte er der Postulantin insofern zu, als allfälligen Lücken und Doppelspurigkeiten in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung entgegengewirkt werden müsse, er erachtete einen Bericht jedoch nicht als passende Massnahme. Der Nationalrat nahm das Postulat in der Sommersession 2022 mit 134 zu 54 Stimmen ohne Enthaltung an.

In Erfüllung eines Postulats von Min Li Marti (sp, ZH) veröffentlichte der Bundesrat Ende Mai 2024 einen Bericht zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus mit Fokus auf die Aufgabenteilung zwischen den Behörden und das Verhindern von Doppelspurigkeiten. Anhand von drei fiktiven Fallbeispielen erläuterte der Bericht die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Behörden auf jeder föderalen Ebene in den Phasen der Radikalisierung einer betroffenen Person, der begangenen strafbaren Handlungen und der Ereignisbewältigung im Nachgang eines Terroranschlages. Daraus resultierten folgende Erkenntnisse: Bildung und Integration seien der Schlüssel zur Extremismus-Prävention und die Früherkennung von und Massnahmen gegen Radikalisierung stellten eine permanente gesamtgesellschaftliche und interdisziplinäre Aufgabe dar. Der Koordination und der Rollenteilung im föderalen System – vor allem zwischen dem Bund und den Kantonen – komme dabei eine wichtige Verantwortung zu. Insbesondere brauche es unter den Polizeibehörden national und international einen weitreichenden Informationsaustausch, welcher gegenwärtig mit dem Projekt POLAP (Polizeiliche Abfrageplattform) verbessert werden soll. Zudem sei eine Meldepflicht für die Kantone bei der Aufnahme von Strafverfahren gegen Minderjährige wegen Terrorismusdelikten denkbar. Da heute laut StGB gewisse terroristische Straftaten, die keinen klaren internationalen oder interkantonalen Charakter aufweisen, nicht der Bundesgerichtsbarkeit unterlägen, prüfe der Bundesrat nun eine allfällige Gesetzesänderung, um sämtliche terrorismusbezogenen Straftaten zu inkludieren. Schliesslich fehle heute eine zentrale Datenbank, welche über Personen im Justizvollzug Auskunft gebe, um beispielsweise im Falle eines Terroranschlages direkt das Umfeld der radikalisierten Person prüfen zu können. Eine solche sei zwar bereits 2019 von der KKJPD in Auftrag gegeben worden, dafür müsse jedoch zuerst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden.