Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche der Schweiz forderte Roland Fischer (glp, LU) in der Herbstsession 2023 mit einem Postulat, dass «das Verhältnis von Kirche und Staat auf eine klare und transparente Grundlage gestellt werden soll». Der Bundesrat soll in einem Bericht insgesamt fünf Aspekte der Beziehung zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat beleuchten, darunter eine Übersicht über diejenigen Beiträge, die die Religionsgemeinschaften vom Staat erhalten, welche Leistungen sie mit dieser finanziellen Unterstützung erbringen und wie die Aufsicht darüber funktioniere. Nach der Nicht-Wiederwahl von Fischer im Herbst 2023 hatte Kathrin Bertschy (glp, BE) das Postulat übernommen und hielt in der Nationalratsdebatte der Frühlingssession 2024 fest, dass ein liberaler Staat eine neutrale Haltung gegenüber den Religionsgemeinschaften haben müsse. Die enge Zusammenarbeit mit den Landeskirchen widerspreche jedoch diesem Verständnis und müsse darum transparenter werden, was dieser Bericht ermögliche. Gregor Rutz (svp, ZH), welcher das Postulat bekämpft hatte, argumentierte dagegen, dass die Beziehung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften eine kantonale Aufgabe sei, aus der sich der Bund rauszuhalten habe. Justizminister Beat Jans verwies auf das nationale Forschungsprogramm 58 des SNF zum Thema «Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft», welches mehrjährige Studien zu diesem Thema durchgeführt habe. Der Bundesrat erkläre sich bereit, als Ergänzung zu diesen Studienergebnissen in einem Bericht die ersten 4 Punkte exemplarisch am Beispiel von einigen Kantonen aufzuzeigen. Er stimme aber Rutz zu, dass die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften Aufgabe der Kantone sei, weshalb er Frage 5 – welche forderte, dass mögliche Entflechtungen zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat dargelegt, sowie die Vor- und Nachteile von Leistungsverträgen aufgezeigt werden – nicht beantworten möchte.
Der Nationalrat folgte diesem Vorschlag und nahm die ersten vier Fragen mit 115 zu 73 Stimmen bei 5 Enthaltungen an, lehnte aber Frage 5 mit 13 zu 176 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Einzig die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, sowie einzelne Personen aus der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion wollten gar keine der 5 Fragen beantwortet haben.