Im Sommer 2024 wurden von Nationalrätinnen der FDP, der Mitte, der Grünliberalen, der SP und einem Nationalrat der Grünen jeweils gleichlautende Postulate zum Monitoring der Sexualstrafrechtsreform eingereicht (Po. 23.3771; Po. 23.3772; Po. 23.3773; Po. 23.3774; Po. 23.3775). Die fünf Vorstösse verlangten vom Bundesrat ab Inkrafttreten des revidierten Sexualstrafrechts die Durchführung eines Monitoring- und Evalutionsprozesses in Bezug auf die angepassten Straftatbestände Art. 189 und 190 StGB auf allen Verfahrensstufen. Dies sei für eine wirkungsvolle Anwendung des revidierten Strafrahmens unerlässlich, so die Postulantinnen und der Postulant. Bundesrat Beat Jans argumentierte im Plenum vergeblich für eine Ablehnung der Postulate. Die Regierung werde auf jeden Fall eine Evaluation der – ab 1. Juli 2024 geltenden – Bestimmungen durchführen, dies jedoch frühestens in drei bis fünf Jahren und nicht innerhalb der zweijährigen Erfüllungsfrist eines Postulates, in welcher noch keine aussagekräftigen Daten vorliegen würden. Aufgrund der Wichtigkeit eines engen Monitorings ab Inkrafttreten bestünden die Postulantinnen und der Postulant jedoch auf einen frühzeitigen Beginn der Evaluation, wie unter anderem Patricia von Falkenstein (ldp, BS) in der Volkskammer kundtat. Eine Mehrheit im Nationalrat folgte den Postulantinnen und dem Postulant und überwies die fünf Vorstösse mit 127 zu 65 Stimmen an den Bundesrat, wobei nur die geschlossen stimmende SVP-Fraktion und Beat Flach (glp, AG) dagegenhielten.

Dossier: Harmonisation des peines (partie spéciale du code pénal)