In den Kantonen Bern und Basel-Landschaft nahmen die Printmedien im Jahr 2024 politische Diskussionen zur Frage auf, ob die Kantone Gemeindefusionen durch finanzielle Unterstützung fördern sollen. Im Juni 2024 verabschiedete der Grosse Rat des Kantons Bern eine entsprechende Totalrevision seines Gemeindefusionsgesetzes, mit der unter anderem ein sogenannter Zentrumsbonus eingeführt wird. Dieser wird bei einer Fusion von drei oder mehr Gemeinden ausbezahlt, wobei die finanzielle Unterstützung mit steigender Zahl der in die Fusion eingebundenen Gemeinden steigt. Vorantreiben will der Kanton Bern mit seinen zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes insgesamt 330 Gemeinden insbesondere die Fusion von Kleinstgemeinden mit Zentrumsgemeinden, da sie am stärksten Mühe bekunden, ihre Milizämter zu besetzen und ihre Aufgaben effizient zu erfüllen.
In eine ähnliche Richtung gehen verschiedene Bestrebungen im Kanton Basel-Landschaft (86 Gemeinden). Bei der parlamentarischen Beratung einer Motion, die den Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Personal für kommunale politische Ämter mit einer Aufhebung der Wohnsitzpflicht für Mitglieder einer kommunalen Behörde begegnen wollte, sprachen sich Landratsmitglieder diverser Fraktionen für griffigere Massnahmen respektive für vermehrte Gemeindefusionen aus. Diese Diskussionen ebneten den Weg für ein kurz darauf stillschweigend überwiesenes Postulat, das den Kanton auffordert zu überprüfen, inwiefern fusionswillige Gemeinden vom Kanton finanzielle Unterstützung oder Beratung erhalten können. Ferner stiess die siebenseitige Antwort der Regierung auf eine Interpellation mit einer ähnlicher Frage gemäss Medien bei den Gemeinden auf grossen Zuspruch. Auch der kantonale Finanzdirektor Anton Lauber zeigte sich offen für die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen, sofern er aus den Gemeinden und vom Landrat positive Signale vernehme. Diese scheinen 2024 gesendet worden zu sein.