Ende Mai veröffentlichte die Kommission Bergier einen Zwischenbericht zum Goldhandel der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs. Er bestätigte die wichtige Rolle der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bei den Goldverkäufen Deutschlands, enthielt aber keine aufsehenerregenden neuen Erkenntnisse. Eine Präzisierung brachte der Bericht in Bezug auf den Umfang der von der Deutschen Reichsbank gekauften Goldbarren, die nachweislich, aber ohne dass die SNB dies damals erkennen konnte, von Opfern des Holocaust stammten. Deren Wert betrug CHF 582'000. In den amerikanischen Medien löste dieser Bericht kaum ein Echo aus. Aber unter anderem mit Verweis auf diesen Bericht reichten amerikanische Anwälte beim Bundesbezirksgericht in Washington eine Sammelklage gegen die Schweizerische Nationalbank ein. Die Nationalbank ihrerseits stritt die im Bericht erwähnten Handlungen nicht ab, kritisierte jedoch die Bergier-Kommission, weil sie es unterlassen habe, neben der historischen und politischen Analyse auch eine ökonomische vorzunehmen. Diese hätte unter anderem berücksichtigen müssen, dass der Spielraum der damaligen SNB-Leitung auch durch die Blockierung ihrer Guthaben in den USA eingeengt worden sei.
- Mot-clés
- Date
- 26 juin 1998
- Type
- Interpellation / Question
- n° de l'objet
- 98.3150
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 1998, S.1542
- NZZ, 19.1., 31.7., 10.10. und 9.12.98; TA, 27.5., 30.5. und 10.6.98; Presse vom 26.5. und 1.7.98; Bund, 31.7.98.
de Hans Hirter
Modifié le 25.04.2025
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