Der Bundesrat beschloss im Juni die Ratifikation des Übereinkommens über die Streumunition. Dieses sieht vor, sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Verwendung, der Produktion oder des Handels mit Streumunition zu verbieten. Der Entwurf wurde in der Herbstsession einstimmig vom Ständerat angenommen. Bei der Beratung im Dezember folgte der Nationalrat nicht der Kommissionsmehrheit, welche argumentiert hatte, dass mit der Ratifikation des Übereinkommens noch gewartet werden sollte, sondern dem Minderheitsantrag Lang (gp, ZG) und beschloss Eintreten. Somit ist das Geschäft per Ende des Berichtsjahres in der nationalrätlichen Sicherheitskommission pendent. Die Ratifikation dieses internationalen Übereinkommens würde eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes bedingen, da auch die Schweizer Armee über unter das Abkommen fallende Munition verfügt. Über den militärischen Aspekt des Übereinkommens berichten wir hier.

Dossier: Convention sur les armes à sous-munitions