Die St. Galler Regierung entschied sich im Berichtsjahr, dem Grossen Rat anstelle eines Antrages auf Totalrevision vorerst einen Entwurf zu zwei umfassenden Teilrevisionen der Verfassung zu unterbreiten, welche die Gliederung des Kantons sowie das Verhältnis von Kanton und Gemeinden betreffen. Den Bericht über Notwendigkeit und Wünschbarkeit einer Totalrevision will er erst in der zweiten Hälfte 1993 dem Grossen Rat unterbreiten.

Dossier: Révisions des constitutions cantonales

Die Regierung des Kantons St. Gallen sprach sich in ihrem Bericht über eine Totalrevision der aus dem Jahr 1890 stammenden Verfassung zugunsten von gestaffelten Teilrevisionen aus, die gemäss ihrer Dringlichkeit nacheinander durchgeführt werden sollen. Damit stellte sie sich gegen die vorberatende Parlamentskommission, welche für eine Totalrevision eintrat. Als vorrangig bezeichnete der regierungsrätliche Bericht den Umbau der regionalen und organisatorischen Gliederung des Kantons sowie die Neuorganisation des Verhältnisses zwischen Gemeinden und Kanton einschliesslich der finanziellen Verflechtungen. Erst in zweiter Priorität sollen Fragen der Staatsfinanzen, der Gewaltentrennung und Behördenorganisation sowie der politischen Rechte behandelt werden.

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