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  • Tchécoslovaquie (1918-1990)

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Im April überlegte sich der Bundesrat angesichts der prekären Unterstützung seiner Flüchtlingspolitik in der Bevölkerung, überhaupt keine UNHCR-Kontingente mehr zu übernehmen. Bei diesen Personen handelt es sich um Flüchtlinge in Lagern der UNO, die nach aller Wahrscheinlichkeit nie mehr in ihr Land zurückkehren können. In der Vergangenheit hatte die Schweiz so Flüchtlingen aus Ungarn, Tibet, Chile, Tschechoslowakei und Vietnam eine neue Heimat angeboten. In den letzten Jahren hatte der Bundesrat aber immer reservierter auf Anfragen des UNHCR reagiert und seine Quote von 300 Personen pro Jahr nicht mehr ausgeschöpft. Da weltweit 120'000 Flüchtlinge weder in ihr Land zurückkehren noch im Asylland bleiben können, forderte das UNHCR Ende Oktober zehn Staaten, darunter auch die Schweiz auf, ihre Quoten zu erhöhen.

UNHCR-Kontingente

Zusätzlich zu Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei, Bulgarien, Indien und Algerien erklärte der Bundesrat Ende November auch Rumänien und Angola zu «safe countries», zu Staaten also, die hinreichend Schutz vor asylrelevanter Verfolgung bieten. Auf Asylgesuche Angehöriger dieser Staaten wird nur in besonders begründeten Einzelfällen eingetreten. Diese Praxis, die in Europa nur von Belgien und der Schweiz angewendet wird, veranlasste die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (Al) zu heftiger Kritik. Sie rügte besonders die Aufnahme Indiens in die Liste der «sicheren» Staaten, da dort nach ihren Erkenntnissen weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Ganz allgemein warf Al den europäischen Regierungen eine zunehmende Ausgrenzung von Flüchtlingen aus aller Welt vor, und sie gab ihrer Besorgnis über die gegenwärtigen Harmonisierungsbestrebungen der EG in Flüchtlingsfragen Ausdruck. Bereits im Sommer hatte die Zentralstelle für Flüchtlingshilfe (SFH) den Bundesrat aufgefordert, Algerien aus der Liste zu streichen, da nach Ausrufung des Ausnahmezustandes die politische Situation immer unstabiler werde. Siehe dazu auch die Ausführungen des Bundesrates zu einer einfachen Anfrage Fankhauser (sp, BL; A 91.1044).

safe countries

Klar war hingegen für den Bundesrat, dass Angehörige aus den ehemaligen Ostblockstaaten Polen, Ungarn und CSSR nicht mehr von Menschenrechtsverletzungen bedroht sind, weshalb er diese Länder zu «safe countries» erklärte. Im Dezember sprach Bundespräsident Koller von der Möglichkeit, die Sowjetunion ebenfalls in die Liste der sicheren Länder aufzunehmen. Dass dies nicht bedeutet, dass die Schweiz deshalb nicht gewillt wäre, Emigranten aus Osteuropa aufzunehmen, machten sowohl Bundespräsident Koller wie Arbenz klar.

Polen, Ungarn und CSSR 'safe countries'