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La CCDJP reproche aux cantons leur manque de collaboration policière. En effet, l'échange d'informations entre les différents corps de police cantonaux est un processus long et compliqué. Pourtant, les criminels n'hésitent pas à traverser les frontières cantonales. Selon la NZZ du 8 janvier, un rapport de la CCDJP, publié en octobre 2023, mentionne qu'il est plus facile pour la Confédération, avec l'accord Schengen, d'accéder aux données de la police en Europe, qu'à celles des cantons. Le rapport souligne plusieurs conséquences néfastes de ce manque de coopération, comme la perte de confiance de la population envers les forces de l'ordre. Un premier pas vers une meilleure harmonisation a été franchi avec le développement d'une plateforme commune de renseignements (Polap), qui réunit les données policières des cantons, de la Confédération et des Etats de l'espace Schengen. La protection des données reste toutefois problématique. Selon la NZZ du 20 juin, Adrian Lobsiger (PFPDT) décrit l'initiative d'une «zentralen Datensilo» comme un acte de régence autoritaire. Comme le rapporte la NZZ du 5 janvier, les directeurs et directrices des départements cantonaux de justice et police souhaiteraient aller plus loin dans la collaboration policière en harmonisant les lois cantonales également. Pour renforcer cette volonté, nombreux sont ceux qui indiquent que la nécessité d'un concordat augmente en même temps que les menace liées à la cybercriminalité croissent, comme le souligne la NZZ du 20 juin.

Coopération policière intercantonale

Le 4 juillet 2024, les gouvernements de la Suisse orientale ont signé une déclaration visant à institutionnaliser leur collaboration intercantonale, comme le rapporte le St. Galler Tagblatt du 5 juillet. En effet, les cantons de Thurgovie, Saint-Gall, Appenzell Rhodes-Intérieures et Appenzell Rhodes-Extérieures sont souvent confrontés à des problèmes similaires en raison de leur proximité gépgraphique. Des rencontres annuelles avec la présence de collaborateurs et collaboratrices des administrations cantonales vont être organisées. Aucun projet n'est pour l'heure programmé. En effet, les quatre cantons souhaitent dans un premier temps définir une procédure claire en cas de divergences, afin d'éviter un nouvel échec, après celui de la planification hospitalière commune en avril 2023. Le président du gouvernement d'Appenzell Rhodes-Extérieures précise toutefois que l'objectif n'est pas de concurrencer la Conférence des Gouvernements de Suisse orientale (ORK). En effet, l'ORK, qui comprend également les cantons de Glaris, Schaffhouse et des Grisons, a un rayon géographique plus large, ce qui réduit les possibilités d'action.
Cette nouvelle collaboration stratégique vise également à s'aligner sur le plan politique à l'échelle nationale, par exemple autour du projet «Internationaler Bodenseeraum» – visant à ce que l'espace désigné aujourd'hui comme «Nordostschweiz» soit remplacé dans le prochain Projet de territoire Suisse et à ce qu'il soit davantage orienté vers les activités transfrontalières sous la désignation «Internationaler Bodenseeraum».

Les gouvernements de Suisse orientale entament une coopération stratégique

Mit Blick auf die Beziehungen der Schweiz zur EU nach dem Scheitern des Rahmenabkommens gaben die Regierungen der Ostschweizer Kantone im März 2023 bekannt, den Bundesrat bei der Fortsetzung der Sondierungsgespräche mit Brüssel zu unterstützen. Wie aus einer Mitteilung der Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK) hervorging, legten die Ostschweizer Kantone aufgrund ihrer grenznahen Lage und den daraus entstehenden Verflechtungen mit den Nachbarländern grossen Wert auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie seien deshalb besonders daran interessiert, eine rechtlich geordnete und zukunftsfähige Lösung zwischen der Schweiz und der EU zu erreichen. Mit ihrer Position standen die Ostschweizer Kantone auf einer Linie mit den restlichen Schweizer Kantonen, unter welchen sich in grosser Einigkeit eine Zustimmung zeigte, die so beim Abkommens-Entwurf von 2019 noch nicht vorgelegen hatte und damit gemäss 24H einem «véritable changement de paradigme» gleichkam. Bisher hätten sich eine Reihe von Kantonen, darunter das Tessin und Schwyz, einem Rahmenabkommen unter diesen Bedingungen entgegengestellt, machte die NZZ ihre Verblüffung laut. So verabschiede die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in ihrer Plenarversammlung Ende März 2023 einstimmig eine europapolitische Standortbestimmung, stärkte dadurch dem «Bundesrat bei Gesprächen mit [der] EU den Rücken» und förderte somit deren innenpolitische Akzeptanz, berichtete etwa die NZZ. In ihrer Einigkeit darin, dass die Schweiz und die EU stabile und langfristige Beziehungen bräuchten, positionierten sich die Schweizer Kantonsregierungen im verabschiedeten Text sodann zu einzelnen Streitpunkten der Verhandlungen – wenn auch relativ allgemein formuliert. Betreffend eine dynamische Übernahme von europäischem Recht zeigten sich die Kantone dazu bereit, dieser zuzustimmen, «sofern sie nicht automatisch ist und auf sektorielle Marktzugangsabkommen beschränkt bleibt» und vom Bundesrat, dem Parlament und der Stimmbevölkerung abgesegnet werde, so KdK-Präsident Markus Dieth (AG, mitte). Die Kantonsregierungen befürworteten grundsätzlich auch einen vertraglich festgelegten Mechanismus zur Streitbeilegung bei Marktzugangsabkommen mit der EU, wie sie in einer Medienmitteilung schrieben. Sie sprachen sich dabei ausdrücklich für diejenige Lösung aus, bei welcher der EuGH die Aufgabe erhalte, bei Streitigkeiten betreffend das von der Schweiz übernommene EU-Recht eine kohärente Auslegung vorzunehmen, wobei sie der EU im grössten Streitpunkt entgegenkam. Eine supranationale Überwachung der Einhaltung der EU-Abkommen durch die Schweiz lehnten die Kantone hingegen ab und sprachen sich damit auch gegen das Andocken der Schweiz an die EFTA-Institutionen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) aus. Bei der Überwachung der staatlichen Beihilfen, wie diese die EU für ihre Mitgliedstaaten vornehme, soll in Bereichen mit Marktzugangsabkommen ein Schweizer Verfahren zur Anwendung kommen, so die Position der KdK.

Europapolitische Standortbestimmung der KdK

Im Mai 2021 kündigte der Regierungsrat des Kantons Bern den Austritt aus dem Konkordat zur Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH) an. Folgt der Grosse Rat dem Regierungsantrag, so wird der Kanton Bern ab 2036 seine Polizistinnen und Polizisten also wieder in Eigenregie ausbilden.
2004 hatten elf Kantone der Zentral- und Nordwestschweiz ihre Polizeiausbildung an der IPH im luzernischen Hitzkirch zusammengelegt. Mit dem Kanton Bern, der rund 100 der 250 jährlichen Absolventinnen und Absolventen stellt und einen Drittel des Budgets beisteuert, wird nun der grösste Partnerkanton voraussichtlich wegbrechen. Die Berner Kantonsregierung begründete den Schritt mit ausbleibenden Synergien, hohen Kosten und geringen Einflussmöglichkeiten bei der interkantonalen Schule. Von der Rückkehr zu einer kantonsinternen Lösung versprach sie sich eine bessere Abstimmung der Ausbildung auf kantonsspezifische Anforderungen und eine gesteigerte Attraktivität für Berner Aspirantinnen und Aspiranten dank grösserer geografischer Nähe zu ihrem Wohnort.
Die NZZ erachtete den Berner Austritt als überkantonal bedeutsam, weil die gemeinsame Polizeischule eine wichtige «Klammer» für zahlreiche Polizeikorps der Deutschschweiz bilde und «die Zusammenarbeit auch im täglichen Einsatz» erleichtere.

Austritt des Kantons Bern aus der interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

Auch 2014 prägte die Debatte über den Umgang mit Straftätern die Medien. Dabei bildeten sich jeweils zwei oppositionelle Lager: Die Befürworter härterer Strafmassnahmen bezeichneten das aktuelle Strafrecht als "Kuscheljustiz" und wurden dafür von ihren Gegnern als „Wutbürger“ bezeichnet. Letztere hielten fest, es brauche für ein funktionierendes Rechtssystem keinen Rückschritt in das Fehdewesen und in die Lynchjustiz, vielmehr müssten die ausgesprochenen Strafen verhältnismässig sein, aber auch den Wunsch nach Bestrafung erfüllen. Tragische Vorfälle in den vergangenen Jahren hatten das Sicherheitsbedürfnis der Schweizer Bevölkerung erhöht. Insgesamt wurden häufig längere Freiheitsstrafen verhängt. Da gleichzeitig die Bereitschaft zur vorzeitigen Entlassung sank, überstieg der Bedarf an Gefängnisplätzen 2013 erstmals die Kapazität. Besonders prekär war die Situation in der Westschweiz, wo die Auslastung über 113% betrug.
Die komplexer werdenden Herausforderungen im Straf- und Massnahmenvollzug erfordere eine verstärkte Zusammenarbeit der Kantone. Zu diesem Schluss gelangte ein Bericht, den der Bundesrat in Beantwortung eines Postulats Amherd (cvp, VS) erstellt hatte. Da jedoch keine Lücken in der bestehenden Gesetzeslage entdeckt wurden, sah der Bundesrat von der Schaffung eines Bundesgesetzes über den Straf- und Massnahmenvollzug ab. Vielmehr wäre eine verstärkte interdisziplinäre und interkantonale Zusammenarbeit notwendig. Diese sei besonders im Umgang mit Risikostraftätern wichtig, da dieser einen Professionalisierungsschub benötigte. Einen ersten Schritt in die vorgeschlagene Richtung stellte die im Herbst 2013 von der KKJPD beschlossene Schaffung eines Kompetenzzentrums Justizvollzug dar.

Überprüfung des Strafvollzugs in den Kantonen (Po. 11.4072)
Dossier: Exécution des peines et mesures des délinquants dangereux

Si les cantons romands ont intégré au plan d’étude romand PER des leçons qui mettent en avant, non seulement l’apprentissage des outils informatiques, mais aussi une réflexion sur l’outil internet dans sa globalité, cette question est restée plus délicate dans les cantons alémaniques. Dans le cadre de ces leçons dénommées « compétence médiatique », nous pouvons citer par exemple l’importance des contenus des documents partagés, de la sécurité, ou encore des risques que l’on peut rencontrer sur la toile. Outre-Sarine, même si l’on a décidé d’intégrer de telles leçons au Lehrplan 21, quelques voix se sont élevées pour indiquer que de tels cours se feraient au détriment de leçons de bases comme celles de lecture ou d’arithmétique. Ces réactions négatives ont donné du fil à retordre à Pro Juventute qui œuvre pour que de tels cours soient intégrés dans le Lehrplan 21.

une réflexion sur l’outil internet dans sa globalité,

Nachdem der Ständerat der Motion Schweiger (fdp, ZG) gegen den Willen des Bundesrats noch zugestimmt und die Verankerung eines sogenannten Medienführerscheins im Lehrplan 21 anvisiert hatte, lehnte der Nationalrat die Motion in der Frühlingssession des Berichtsjahrs ab.

Apprendre aux jeunes à utiliser les nouveaux médias de façon responsable (Mo. 10.3256)

Das im Vorjahr eingereichte Kantonsreferendum gegen das Steuerentlastungsprogramm des Bundes war erfolgreich. Das Volk lehnte am 16. Mai das Steuerpaket deutlich ab, in keinem einzigen Kanton ergab sich eine Ja-Mehrheit. (Zum Abstimmungsresultat siehe hier.)

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates machten zum ersten Mal Kantone Gebrauch von ihrem Recht, gegen einen Parlamentsbeschluss das Referendum einzureichen. Elf Kantone (notwendig für ein Kantonsreferendum wären acht gewesen) beantragten eine Volksabstimmung über das Steuerentlastungsprogramm, welches ihrer Meinung nach für die Kantone nicht verkraftbare Steuerausfälle bringen würde. Die Initiative dazu war von den Kantonsregierungen ausgegangen. Koordiniert durch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hatten achtzehn Regierungen in den kantonalen Parlamenten entsprechende Vorlagen eingebracht.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

Am ersten Juni trat das neue Anwaltsgesetz in Kraft, welches die interkantonale Freizügigkeit für Anwälte einführt. Seit diesem Datum können Anwälte ohne zusätzliche Bewilligung in der ganzen Schweiz vor Gericht auftreten. Als Konsequenz wurden die Berufsregeln und Disziplinarmassnahmen auf Bundesebene vereinheitlicht. Gestützt auf das Abkommen der Schweiz und der EU über den freien Personenverkehr regelt das Anwaltsgesetz ebenfalls die Modalitäten für die Zulassungsbedingungen für Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU; da dies im Vorjahr vergessen worden war, genehmigte das Parlament diskussionslos die Ausweitung auf die EFTA-Staaten.

interkantonale Freizügigkeit für Anwälte

Der Bundesrat beantragte dem Parlament einen Rahmenkredit von CHF 39 Mio. für den Zeitraum 2000-2006, um eine Beteiligung der Schweiz an der Initiative INTERREG III der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten. Die von der Europäischen Kommission zum Zeitpunkt der Publikation der Botschaft noch nicht definitiv verabschiedete Initiative stellt eine Fortsetzung der 1999 auslaufenden INTERREG II dar. Die grenzüberscheitende Zusammenarbeit im regionalen Rahmen hat sich nach Ansicht des Bundesrates sowohl aus raumordnungs- als auch als integrationspolitischen Gründen derart gut bewährt, dass sich die Schweiz unbedingt weiterhin daran beteiligen sollte. Der Nationalrat stimmte dem Antrag bei einer Gegenstimme (Steinemann, fp, SG) zu; in der Schlussabstimmung sprachen sich auch noch einige Vertreter der Zürcher SVP dagegen aus. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung einhellig.

BRG 99.016: INTERREG III in den Jahren 2000 bis 2006
Dossier: Politique régionale (INTERREG et NPR)

Beide Parlamentskammern hiessen das Zusatzprotokoll vom 9. November 1995 zum Europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ohne Gegenstimme gut.

BRG 97.059: Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Dossier: Convention-cadre européenne sur la coopération transfrontalière des collectivités ou autorités territoriales

Im Rahmen der Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung (BRG: 96:091) beantragte Vallender (fdp, AR), dass kantonale Verträge mit dem Ausland nicht mehr der Genehmigungspflicht durch den Bund unterstellt sind. Dieser Vorschlag konnte sich im Nationalrat und anschliessend auch im Ständerat durchsetzen. In Zukunft müssen derartige Abkommen – welche den Interessen des Bundes sowie der anderen Kantone freilich nicht widersprechen dürfen – dem Bund nur noch zur Kenntnis gebracht werden.

Keine Genehmigungspflicht durch den Bund bei kantonalen Verträgen mit dem Ausland
Dossier: Conventions des cantons avec l'étranger

Im August legte der Bundesrat dem Parlament das Zusatzprotokoll vom 9. November 1995 zum Europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Genehmigung vor. Dieses Zusatzprotokoll des Europarates stellt eine Konkretisierung des Rahmenabkommens von 1980 dar, das in der Schweiz 1982 in Kraft getreten ist. Es soll namentlich mit einheitlichen Regeln die mit dem Rahmenabkommen geförderte Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden erleichtern. In der 1996 durchgeführten Vernehmlassung hatten allerdings nicht wenige Kantone Bedenken geäussert. Sie befürchteten, dass ihre Aktivitäten von diesem Protokoll nicht gefördert, sondern gehindert würden. Hintergrund für diese Kritik war, dass die bestehenden Kompetenzen der Kantone im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nach Verfassung (Art. 9 und 10 BV) und in der Praxis über das hinausgehen, was das Protokoll stipuliert. Sie verlangten deshalb, dass sich die im Protokoll vorgesehene Genehmigung von grenzüberschreitenden Abkommen durch die Landesregierung auf solche beschränken muss, welche für den Bund oder die nicht daran beteiligten Kantone von besonderer Bedeutung sind. Die Kantone verlangten insbesondere auch, dass das im Vorjahr abgeschlossene "Karlsruher Abkommen" für die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit in der Rheinregion gegenüber dem Zusatzprotokoll Vorrang haben soll. Der Bundesrat sicherte dies zu und entgegnete den Bedenken der Kantone in Bezug auf eine Einschränkung ihrer Rechte, dass das Protokoll die innerstaatliche Kompetenzverteilung nicht antaste. Wichtig sei das Protokoll zudem, weil es sich nicht auf staatliche Abkommen beschränke, sondern auch einheitliche Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsstellen oder - z.B. im Bereich des Regionalverkehrs - privatrechtlichen Organisationen setze.

BRG 97.059: Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Dossier: Convention-cadre européenne sur la coopération transfrontalière des collectivités ou autorités territoriales

Die vier Staaten Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Schweiz schlossen am 23. Januar einen "Karlsruher Abkommen" genannten Staatsvertrag ab, welcher die Zusammenarbeit zwischen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Grenzregionen erleichtern soll. Das Vertragsgebiet umfasst Luxemburg, die französischen Regionen Lothringen und Elsass, die deutschen Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie die Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Jura und Solothurn. Als wichtigste Neuerung erhalten die Gemeinden dieser Regionen die Kompetenz, ohne vorherige Bewilligung durch übergeordnete Instanzen grenzüberschreitende Zusammenarbeitsverträge abzuschliessen und bereits bestehenden Zweckverbänden beizutreten.

Zusammenarbeit zwischen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Grenzregionen

Als neben Graubünden letzter Grenzkanton hat sich das Tessin mit seinen Nachbarn (den drei italienischen Provinzen Como, Varese und Verbania) zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Das Ziel dieses "Regio insubrica" genannten Gremiums ist eine Verstärkung und eine bessere Koordination der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

"Regio insubrica": Arbeitsgemeinschaft des Kantons Tessin mit seinen italienischen Nachbarprovinzen
Dossier: Conventions des cantons avec l'étranger

Das Parlament stimmte der Beteiligung der Schweiz an INTERREG II, der Fortsetzung eines Gemeinschaftsprogramms der EU zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zu. Der Beschluss war jedoch umstritten. Einzelne Ständeräte kritisierten nicht die Zusammenarbeit an sich, sondern die Absicht, den Kantonen für Organisation, Vorbereitung und Planung von regionalen Projekten Subventionen auszurichten (die Bundesbeiträge an die Realisierung der konkreten Projekte sind von der Vorlage nicht betroffen). Ein Rückweisungsantrag Schiesser (fdp, GL), mit dem Auftrag an den Bundesrat, lediglich eine Vorlage für die bundesstaatliche Finanzierung von flankierenden Massnahmen (Koordination, Kontaktvermittlung zur EU) auszuarbeiten, blieb mit 23:12 Stimmen in der Minderheit. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Ständerat mit 23:4 Stimmen für das Projekt aus. Zugunsten des Beschlusses hatten sich in der Debatte vor allem die Vertreter der französischsprachigen Kantone eingesetzt. Auch wenn es sich bei den knapp CHF 5 Mio. pro Jahr für die 16 betroffenen Kantone um eine Bagatellsubvention handle, sei ihrer Meinung nach die Zustimmung wichtig, weil sie auch ein Zeichen gegenüber der EU für die Kooperationsbereitschaft der Schweiz darstelle.
Im Nationalrat gesellten sich zu den in der kleinen Kammer geäusserten föderalistischen und finanzpolitischen Bedenken auch noch europapolitische Einwände. Ein von Steffen (sd, ZH) eingebrachter Nichteintretensantrag scheiterte aber deutlich mit 130 zu 23 Stimmen. (Zu den Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen siehe hier.)

BRG 94.091: INTERREG II in den Jahren 1995-1999
Dossier: Politique régionale (INTERREG et NPR)

Als Zweitrat nahm auch der Ständerat von dem im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegten Bericht über die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit und die Mitwirkungsrechte der Kantone an der Aussenpolitik Kenntnis.

94.027: Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik
Dossier: Participation des cantons dans la politique étrangère

Die Entwicklung der interkantonalen Zusammenarbeit als Alternative zur Zentralisierung durch den Bund konnte weiterhin nur begrenzt Fortschritte verzeichnen. Wohl gelang den kantonalen Regierungen der Abschluss eines Schulkoordinationskonkordats, aber Widerstände in den Kantonsparlamenten und in der Bürgerschaft der Kantone liessen erkennen, wie schwierig es ist, auf dem Weg des kooperativen Föderalismus mehr als technische Probleme zu lösen. Als Rückschlag für die interkantonale Zusammenarbeit wurde von einzelnen Stimmen das Scheitern des Projekts einer Interkantonalen Mobilen Polizei (IMP) gewertet. Wenn so auf der einen Seite die Kompliziertheit des Entscheidungsprozesses deutlicher wurde, so fehlte es auf der andern nicht an Warnungen vor der Gefahr, dass das Konkordat die demokratische Kontrolle erschwere, da Parlament und Referendum von den Konkordatsorganen noch leichter überspielt werden könnten als von Regierung und Verwaltung. Die Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit begnügte sich deshalb nicht damit, den Konkordatsweg als Mittel des kooperativen Föderalismus zu empfehlen, sondern sie unternahm auch Studien über die Frage, ob die Schweiz in andere Gebietskörperschaften (Regionen, Grosskantone) gegliedert werden könnte und sollte. Einen Ausbau des Konkordatswesens durch Einschaltung des Bundes und eine Ermächtigung des Bundes zur Allgemeinverbindlicherklärung von Konkordaten empfahl Nationalrat Chevallaz (rad., VD) in einem parlamentarischen Vorstoss.

Allgemeinverbindlicherklärung von Konkordaten (Mo. 10780)
Dossier: Efforts de répartition des tâches de la Confédération, des cantons et des communes dans les années 70