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  • Meier, Samuel (ldu/adi, AG) NR/CN

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Seit gut zwei Jahren sind in der Schweiz sogenannte Premix-und Alcopops-Getränke auf dem Markt. Diese Mischungen aus Alkohol und Erfrischungsgetränk werden häufig von Jugendlichen und zunehmend auch schon von Kindern konsumiert, weil sie süss sind und - im Gegensatz zu Bier oder Wein - fast keinen Alkoholgeschmack haben. Diese Tatsache veranlasste die GPK des Nationalrates, dem EDI nahezulegen, konkrete Massnahmen in diesem Bereich zu prüfen. Neben der Aufforderung an die Kantone zu einer strikteren Gesetzesanwendung und Vollzugskontrolle schlug sie vor, mit einer neuen Bestimmung in der Lebensmittelverordnung jegliche Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten. Die eidgenössische Alkoholverwaltung reagierte rasch und unterstellte Ende Jahr diese Drinks sowohl einer höheren Besteuerung als auch einem Abgabeverbot für Jugendliche unter 18 Jahren.
Ein Postulat Nationalrat Meier (ldu, AG), welches diese Softdrinks den gleichen Werbeeinschränkungen wie die gebrannten Wasser unterstellen wollte (Po. 96.3485), wurde von Widrig (cvp, SG) bekämpft und damit vorderhand dem Entscheid entzogen. Hingegen wurde ein Postulat Fässler (sp, SG) überwiesen, welches die Durchführung einer nationalen Aufklärungskampagne anregte (Po. 97.3311).

Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren verbieten

Auch der Nationalrat folgte dem Antrag des Bundesrates sowie dem Beschluss des Ständerates und erklärte die SD-Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» für ungültig. Hauptargument war auch hier, dass der Inhalt der Initiative gegen zwingendes Völkerrecht verstosse. Damit ist dieses Volksbegehren das vierte seit 1891, welches auf Parlamentsbeschluss der Volksabstimmung entzogen wird. Die Gründe, welche bisher zur Ungültigkeitserklärung geführt hatten, waren Impraktibilität des Vorgehens (Chevalier-Initiative von 1954) bzw. mangelnde Einheit der Materie (Teuerungsinitiative der PdA 1977 und Rüstungsinitiative der SP 1995). Bei der SD-Initiative wurde erstmals der Begriff des übergeordneten Rechts für die Ungültigerklärung beigezogen.

In der Debatte sprachen sich FDP, CVP, LP und Teile der SP für den Vorrang des Völkerrechts und damit für die Ungültigkeitserklärung aus. Abkommen, welche als «Besitzstand der Zivilisation» gelten, dürften nicht gefährdet werden, fasste Jacques-Simon Eggly (lp, GE) die Meinung vieler Ratsmitglieder zusammen. Der Zürcher SP-Vertreter Andreas Gross und der Aargauer Grüne Hanspeter Thür traten mit Unterstützung eines Teils ihrer Fraktion für eine partielle Ungültigkeit ein. Zum Schutz der Demokratie sei nur der völkerrechtswidrige Teil (Aufhebung des Non-Refoulements-Prinzips) zu streichen.

Für eine Gültigkeit sprachen sich Teile der SVP und des LdU aus, allerdings verbunden mit dem Antrag auf Ablehnung. Die Angst, der Stimmbürger könnte diese extreme Initiative annehmen, sei unbegründet, meinte Samuel Meier (ldu, AG). Einzig die FP äusserte sich auch inhaltlich positiv zur Initiative. Im Asylbereich stünden die Interessen des Schweizervolkes über dem Völkerrecht, erklärte Jürg Scherrer (fp, BE). Die Ungültigerklärung erfolgte nach langer Diskussion mit 133 zu 33 Stimmen deutlich. Der Antrag Gross unterlag mit 116 zu 62 Stimmen.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Initiatives populaires "pour une politique d'asyle raisonnable" et "contre l'immigration clandestine" (BO 94.061)