Einem Postulat des CVP-Ständerats Bischof (SO), das ähnliche Punkte aufgriff wie die Motion der CVP-EVP-Fraktion, stand der Bundesrat hingegen wohlwollend gegenüber. Das Geschäft verlangte, mittels eines Berichts die Folgen der Negativzinsen im Allgemeinen und auf die Sozialwerke im Speziellen zu eruieren. Zudem sollte abgeklärt werden, ob es möglich und nützlich wäre, nur ausländische Geldzuflüsse mit einem Negativzins zu belegen oder aber Kleinsparer und Sozialversicherungen von den geltenden Regeln auszunehmen. Der Ständerat folgte dem Willen des Bundesrats und nahm den Vorstoss an.