In Zürich nahm das Volk am 27. Februar die neue Kantonsverfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 64 Prozent an. Für ein Nein hatten sich neben der SVP auch einige prominente Freisinnige ausgesprochen. Die wenigen durch die neue Verfassung herbeigeführten materiellen Änderungen konzentrieren sich auf die Volksrechte, wo die Unterschriftenzahlen für Initiative und Referendum reduziert und das konstruktive Referendum sowie das Gemeindereferendum eingeführt wurden. Auf Antrag des Bundesrats genehmigte die Bundesversammlung die neue Zürcher Verfassung. Dabei gab eine Praxisänderung des Bundesrates Anlass zu einer kurzen Diskussion im Ständerat. Die Regierung stellte in der Botschaft bloss noch fest, dass die neue Verfassung den Anforderungen der Bundesverfassung (BV) genüge, ohne dies für jeden einzelnen Artikel ausführlich zu diskutieren und zu begründen. Auslöser für diese stark verkürzte Berichterstattung war die Behandlung der Bündner Kantonsverfassung im Vorjahr gewesen, als ein Kommentar in der bundesrätlichen Botschaft zum Wahlrecht vom Parlament heftig kritisiert worden war. Bundesrat Blocher versicherte im Ständerat, dass die kantonalen Verfassungen natürlich weiterhin sorgfältig auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht überprüft würden. Zudem hätten es auch die Kantone begrüsst, dass der Bundesrat in seiner Botschaft auf eine ausführliche Kommentierung ihrer Verfassungen verzichte.
Dossier: Révisions des constitutions cantonales- Mot-clés
- Date
- 15 décembre 2005
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 05.062
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 2005, S. 1926 f.
- AB SR, 2005, S. 982 f.
- BBI, 2005, I, S. 5239 ff.
- BBI, 2006, I, S. 341
- TA, 8.1., 2.2. und 28.2.05; NZZ, 28.12.05.
de Hans Hirter
Modifié le 24.07.2024
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