l’augmentation de capital des banques multilatérales de développement

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Le Conseil fédéral a présenté son message relatif à la participation de la Suisse à l’augmentation de capital des banques multilatérales de développement. Il concerne plus précisément les banques de développement africaine, asiatique et interaméricaine, la Banque internationale pour la reconstruction et le développement, la Société financière internationale et la Banque européenne pour la reconstruction et le développement. Ces banques multilatérales de développement ont décidé d’augmenter leur capital. Le Conseil fédéral a donc proposé d’y contribuer au pro rata des participations du moment. Le montant versé par la Suisse s’élèverait ainsi à 175 millions de francs financés sur une période de trois à huit ans. Le Conseil fédéral a estimé qu’un refus d’augmentation hypothéquerait la présence helvétique dans les organes dirigeants du FMI et handicaperait son influence au niveau international. Par ailleurs, il a souligné qu’entre 2005 et 2009, les entreprises helvétiques se sont vues confier par ces mêmes banques des mandats totalisant 949 millions de francs. Le Conseil des Etats a adopté cette augmentation à l’unanimité.

Eine Mittelaufstockung stand 2010 auch im System der multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) an. Die Schweiz hat über ihre Mitgliedschaft in sieben Institutionen daran teil. Die Sofortmassnahmen, die zur Bekämpfung der weltweiten Finanzkrise ergriffen worden waren, hatten zu einer Mittelumlagerung geführt, die bewirkte, dass die für die Armutsbekämpfung und Strukturentwicklung vorgesehenen Mittel in den betroffenen Entwicklungs- und Transitionsländern nicht mehr zur Verfügung standen. 2009 und 2010 beschlossen die Entwicklungsbanken deshalb Kapitalerhöhungen. Zur Wahrnehmung ihrer Rolle als Geberland und zur Sicherung ihrer Stimmanteile sah der Bundesrat die Schweiz zur Bereitstellung eines neuen Rahmenkredits für sechs Entwicklungsbanken verpflichtet. Dabei ging es je nach Institut um Kapitalerhöhungen in der Höhe von 8.3 Prozent (Internationale Finanzierungsgesellschaft) bis 200 Prozent (Afrikanische Entwicklungsbank AfDB und Asiatische Entwicklungsbank AsDB). Insgesamt beantragte der Bundesrat eine Verpflichtungssumme von rund CHF 3.5 Mrd., die im Zusammenhang mit der bis 2015 geplanten Erhöhung der Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit auf 0.5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) an die schweizerische ADP-Quote angerechnet werden sollen. Als Erstrat nahm der Ständerat die Bundesratsvorlage ohne Gegenstimmen an.

Ebenfalls in der Frühlingssession diskutierte der Nationalrat den Bundesbeschluss über die Kapitalerhöhungen für die multilateralen Entwicklungsbanken, zu welchem der Ständerat bereits 2010 seine Zustimmung gegeben hatte. Der Rahmenkredit betraf die finanzielle Beteiligung der Schweiz an den Krediterhöhungen für die afrikanische, die asiatische und die interamerikanische Entwicklungsbank sowie für die internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die internationale Finanzgesellschaft sowie die europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Die vorgeschlagene Schweizer Verpflichtungssumme lag bei rund CHF 3.5 Mia., wovon lediglich Einzahlungen von gesamthaft rund CHF 167 Mio. an die verschiedenen Institutionen über drei bis acht Jahre verteilt zu tätigen wären. Der Rest des Betrags stellte Garantiekapital dar. Eine Minderheit Reymond (svp, GE) forderte Nichteintreten und begründete dies mit der mangelnden Transparenz der Verwendung der Gelder, die auch an korrupte und ineffiziente Regimes fliessen könnten. Diese Bedenken wurden von der Mehrheit des Nationalrates nicht geteilt und Eintreten wurde beschlossen. Anschliessend wurde der Bundesbeschluss in der Schlussabstimmung mit 123 zu 58 Stimmen angenommen.