Handgranatenunfälle mit der EUGH 85

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Der schwere Handgranatenunfall vom Juli 1992 in einer RS in Luzern, bei dem zwei Korporale das Leben verloren, ist auf menschliches Versagen zurückzuführen. Der militärische Untersuchungsrichter schloss in seinem Schlussbericht technische Defekte aus. Direkt nach dem Unfall hatte der Ausbildungschef der Armee den Einsatz der beiden beteiligten Granaten EUHG 85 (Übungsmunition) und HG 85 (Kriegsmunition) gestoppt und die EUHG 85 erst nach einem Zwischenbericht, welcher einen technischen Defekt mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschloss, wieder freigegeben. Die HG 85 wird aber auch nach Vorliegen des Schlussberichts in der Ausbildung nicht mehr verwendet.

Im März ereigneten sich erneut zwei Unfälle mit einer EUHG 85, einer davon mit tödlichem Ausgang für einen WK-Soldaten. Der andere Unfall geschah während eines Theoriekurses für Berufsmilitär. Einer der Teilnehmer manipulierte eine EUHG 85 in der Meinung, es handle sich um ein inaktives Ausstellungsmodell. Der Ausbildungschef der Armee verbot daraufhin die Verwendung der EUHG 85 für die theoretische Ausbildung. Von einem generellen Moratorium für den Einsatz dieser Granate, wie dies die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-NR) diskutiert hatte (Beantwortung der Petition Petitclaude, Pet. 93.2031), wollte er allerdings absehen. Die Kommission für militärische Landesverteidigung (KML) stützte den Entscheid des Ausbildungschefs. Auch die Sicherheitspolitische Kommission der grossen Kammer schloss sich schliesslich dieser Sicht der Dinge an.