Auch der Bundesrat war nach dem Nein zum EWR aktiv geworden. Er hatte im Juni 1993 eine Studienkommission eingesetzt und deren Vorschläge für die Beseitigung kantonaler Wettbewerbsschranken im Winter in die Vernehmlassung gegeben. Das Ziel der Schaffung eines vollständig liberalisierten Binnenmarktes wurde von den Kantonen, den Parteien und Verbänden prinzipiell unterstützt. Mehrere grosse Deutschschweizer Kantone und die LP zweifelten allerdings an der Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Eingriffe in die Regelungskompetenzen der Kantone und befürworteten Konkordatslösungen. Die Reaktionen der Wirtschaftsverbände fielen ebenfalls gemischt aus, wobei aber keine Organisation das Vorhaben grundsätzlich ablehnte. Bei der Liberalisierung der Submissionsregelungen forderten die Gewerkschaften zusätzliche Vorschriften über die Einhaltung der am Ort der Leistungserbringung üblichen Arbeits- und Entlöhnungsbedingungen. Die Unternehmer des Baugewerbes verlangten gar den Verzicht auf eine Liberalisierung des Submissionswesens; zusammen mit dem Gewerbeverband meldeten sie auch Vorbehalte gegen die automatische gegenseitige Anerkennung von kantonalen Fähigkeitszeugnissen an.
Dossier: Marché public- Mot-clés
- Date
- 23 novembre 1994
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 94.101
- Sources
-
Afficher
- BBI, 1994, I, S. 1246ff.
- Presse vom 24.2.94; BZ, 7.4.94; NZZ, 7.7.94
de Hans Hirter
Modifié le 25.10.2017
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