Ein in Appenzell Ausserrhoden zu einer Busse von 100 Franken verurteilter Nacktwanderer wurde mit seiner Beschwerde beim Bundesgericht abgewiesen. Dieses besagte in seinem Urteil, dass Freikörperkultur auf Wanderungen in der Schweiz von den Kantonen eigenständig geregelt werden dürfe. In Appenzell Innerrhoden zieht Nacktwandern künftig eine Busse nach sich.
- Mot-clés
- Date
- 18 novembre 2011
- Type
- Procédure judiciaire
- Acteurs
- Sources
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Afficher
- Urteil 6B-345; NZZ, 18.11.11.
de Nadja Ackermann
Modifié le 26.08.2016
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