Bundesrat Celio zog zwei Konsequenzen aus dem Abstimmungsergebnis. Einmal kündigte er unmittelbar nach Bekanntwerden des Resultats eine neue Vorlage an. Diese lag im Dezember bereits vor. Sie verzichtete auf die mittelfristigen Strukturreformen, war bis 1980 befristet und sah für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer (DBST) einen leicht erhöhten Höchstsatz von 9.5 Prozent vor. Damit die Vorlage im Sommer 1971 bereits vor das Volk kommen könne; wurde angekündigt, der Ständerat werde sich in einer ausserordentlichen Session im Januar, der Nationalrat im Frühjahr damit befassen. Weil auch dieses beschleunigte Vorgehen es nicht erlaube, bei der West die erhöhten Sozialabzüge rechtzeitig in Kraft zu setzen, wurde ein nach Steuerbetrag gestaffelter Rabatt von 5 bis 25 Prozent vorgesehen. Die anderen wesentlichen Punkte wurden aus der verworfenen Vorlage übernommen. Die zweite Konsequenz betraf das Budget 1971.
- Mot-clés
- Date
- 23 décembre 1970
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 10736
- Acteurs
- Sources
-
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- BBI, 1970, II, S. 1581 ff.
- NZZ, 16.11.70; NZN, 17.11.70; NZ, 20.11. und 19.12.70; Tw, 15.12.70; Ostschw., 19.12.70; Lb, 23.12.70.
de Ulrich Klöti
Modifié le 02.09.2024
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