Milizfeuerwehr dient, soll seinen Sold nicht mehr versteuern müssen

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Wer in der Milizfeuerwehr dient, soll seinen Sold nicht mehr versteuern müssen. Dies sah ein Gesetzesentwurf des Bundesrates vor, der damit den Feuerwehrsold mit Einnahmen aus Militär und Schutz- und Zivildienst gleichsetzt. Die Mindereinnahmen beim Bund werden auf 18 bis 26 Mio Fr. geschätzt. Im Nationalrat war die Vorlage unbestritten. Einzig bei der Höhe der Abzüge entschied der Rat leicht anders als es die Vorlage des Bundesrates vorsah: Er sprach sich dafür aus, den Sold und andere Entschädigungen bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Fr. von der direkten Steuer zu befreien während der bundesrätliche Entwurf eine Obergrenze von 3000 Fr. vorgesehen hatte. 

Wie der Nationalrat ein Jahr davor trat auch der Ständerat auf das Bundesgesetz zur Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes ein. In der Frühjahrssession setzte die kleine Kammer in Übereinstimmung mit der Botschaft des Bundesrates die Obergrenze auf 3'000 Franken an. Damit entstand eine Differenz zum Nationalrat, welcher 2010 eine Limite von 5'000 Franken beschlossen hatte. Ausserdem beschränkte der Ständerat die Steuerabzüge auf die Kernaufgaben der Feuerwehr (Übungen, Kurse, Inspektionen und Einsätze im Ernstfall). In der Sommersession schloss sich der Nationalrat der kleinen Kammer in diesen Punkten an. In beiden Räten wurde das Bundesgesetz in der Schlussabstimmung ohne Gegenstimmen angenommen.