Wer in der Milizfeuerwehr dient, soll seinen Sold nicht mehr versteuern müssen. Dies sah ein Gesetzesentwurf des Bundesrates vor, der damit den Feuerwehrsold mit Einnahmen aus Militär und Schutz- und Zivildienst gleichsetzt. Die Mindereinnahmen beim Bund werden auf 18 bis 26 Mio Fr. geschätzt. Im Nationalrat war die Vorlage unbestritten. Einzig bei der Höhe der Abzüge entschied der Rat leicht anders als es die Vorlage des Bundesrates vorsah: Er sprach sich dafür aus, den Sold und andere Entschädigungen bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Fr. von der direkten Steuer zu befreien während der bundesrätliche Entwurf eine Obergrenze von 3000 Fr. vorgesehen hatte.
- Date
- 15 décembre 2010
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 10.040
- Sources
-
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- BBl, 2010, S. 2855 ff.; AB NR, 2010, S. 2073 ff.; NZZ, 22.4.10
de Nathalie Giger
Modifié le 24.05.2016
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