Um das 2011 geschaffene Zwangsmassnahmengericht zu entlasten, forderte eine parlamentarische Initiative Poggia (mcg, GE), dass der von der Staatsanwaltschaft erlassene Strafbefehl für eine unbedingte Freiheitsstrafe der Anordnung einer einmonatigen Untersuchungshaft gleichkomme. Nach der geltenden Regelung steht es der Staatsanwaltschaft nicht zu, selbst eine Untersuchungshaft anzuordnen. Der Nationalrat wollte die Untersuchungshaft aber auch weiterhin von dem Strafbefehl getrennt wissen und lehnte daher das Begehren mit 126 zu 58 Stimmen ab.
Dossier: Révision du code de procédure pénale (mise en œuvre de la mo. 14.3383)- Mot-clés
- Date
- 3 décembre 2013
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 12.465
- Acteurs
- Sources
- Afficher
de Nadja Ackermann
Modifié le 03.03.2016
Modifié le 03.03.2016