Einen anderen Weg zur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern schlug eine parlamentarische Initiative Leutenegger (fdp, ZH) ein. Der 2013 von der Rechtskommission des Nationalrates mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissene Vorstoss sieht vor, dass die Wahrung höherer, berechtigter öffentlicher Interessen als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht verankert wird. Dadurch erhalten Whistleblower eine klare gesetzliche Grundlage, um ihre unter einen Straftatbestand fallenden Handlungen zu rechtfertigen und damit straflos zu bleiben.
Dossier: Whistleblowing- Mot-clés
- Date
- 24 mai 2013
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 12.419
- Acteurs
- Sources
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de Nadja Ackermann
Modifié le 09.10.2020
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