Eine Verstärkung der Bundesintervention wurde auch für den Gewässerschutz verlangt, da die bisherigen Regelungen und Massnahmen das Fortschreiten der Gewässerverschmutzung nicht zu hindern vermochten. Ende 1965 betrug die Zahl der im Betrieb stehenden Anlagen 178 und 63 Anlagen waren im Bau; angeschlossen waren 23.9 bzw. 19.0 Prozent der Bevölkerung. Die Berechnung der Bevölkerungsanteile beruht auf der Volkszahlung von 1960. Ende 1966 standen in der ganzen Schweiz 208 Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb, an die 27.1 Prozent der Gesamtbevölkerung angeschlossen waren; 57 Anlagen für weitere 17.8 Prozent der Bevölkerung befanden sich im Bau. Die Verteilung auf die Kantone war sehr ungleich: im Kanton Zürich wurde das Abwasser von 87.8 Prozent der Einwohner bereits gereinigt, während in den Kantonen Obwalden, Glarus, Freiburg, Baselstadt und Appenzell Innerrhoden überhaupt noch keine Anlage den Betrieb aufgenommen hatte. Trotz der Zunahme der Reinigungsanlagen gingen die Edelfischbestände weiter zurück, nahmen die Schwierigkeiten für die Trinkwasserversorgung zu, mehrte sich die Zahl der Badeverbote an Seen und Flüssen. Die mechanisch-biologischen Kläranlagen erwiesen sich vielfach als ungenügend; es wurde die Einführung einer dritten Reinigungsstufe zur Ausscheidung der Phosphate gefordert, durch die aber die Überdüngung der Gewässer noch nicht völlig zu beheben wäre.
- Mot-clés
- Date
- 9 novembre 1966
- Type
- Études / Statistiques
- Sources
-
Afficher
- Angaben des Eidg. Amtes für Gewässerschutz
- NZZ, 21.1. und 9.11.66.
de Peter Gilg
Modifié le 26.03.2021
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