Eine Verstärkung der Bundesintervention wurde auch für den Gewässerschutz verlangt, da die bisherigen Regelungen und Massnahmen das Fortschreiten der Gewässerverschmutzung nicht zu hindern vermochten. Ende 1965 betrug die Zahl der im Betrieb stehenden Anlagen 178 und 63 Anlagen waren im Bau; angeschlossen waren 23.9 bzw. 19.0 Prozent der Bevölkerung. Die Berechnung der Bevölkerungsanteile beruht auf der Volkszahlung von 1960. Ende 1966 standen in der ganzen Schweiz 208 Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb, an die 27.1 Prozent der Gesamtbevölkerung angeschlossen waren; 57 Anlagen für weitere 17.8 Prozent der Bevölkerung befanden sich im Bau. Die Verteilung auf die Kantone war sehr ungleich: im Kanton Zürich wurde das Abwasser von 87.8 Prozent der Einwohner bereits gereinigt, während in den Kantonen Obwalden, Glarus, Freiburg, Baselstadt und Appenzell Innerrhoden überhaupt noch keine Anlage den Betrieb aufgenommen hatte. Trotz der Zunahme der Reinigungsanlagen gingen die Edelfischbestände weiter zurück, nahmen die Schwierigkeiten für die Trinkwasserversorgung zu, mehrte sich die Zahl der Badeverbote an Seen und Flüssen. Die mechanisch-biologischen Kläranlagen erwiesen sich vielfach als ungenügend; es wurde die Einführung einer dritten Reinigungsstufe zur Ausscheidung der Phosphate gefordert, durch die aber die Überdüngung der Gewässer noch nicht völlig zu beheben wäre.

Am Ende des Jahres standen in der ganzen Schweiz 241 Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb, an die 36.3 Prozent der Bevölkerung angeschlossen waren (Ende 1966: 208 Anlagen für 27.1%); 65 Anlagen für weitere 11.5 Prozent der Bevölkerung befanden sich im Bau (1966: 57 Anlagen für 17.8%). Die Spitze unter den Kantonen hielt Genf (mit betriebenen Anlagen für 98.1% der Bevölkerung), in geringem Abstand folgte Zürich (91.0%); in Glarus, Baselstadt und Appenzell Innerrhoden war noch keine Anlage fertiggestellt.

Am Jahresende standen in der ganzen Schweiz 294 Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb, an die 40.6 Prozent der Bevölkerung angeschlossen waren (Ende 1967: 241 Anlagen für 36.3%); 64 Anlagen für weitere 12.1 Prozent befanden sich im Bau (1967: 65 Anlagen für 11.5%).

Am Jahresende standen in der Schweiz 330 Abwasserreinigungsanlagen in Betrieb, an die bei vollständigem Ausbau der Kanalisationssysteme 43.6 Prozent der Bevölkerung angeschlossen werden konnten (Ende 1968: 294 Anlagen für 40.6%); 69 Anlagen für weitere 12.4 Prozent befanden sich im Bau (1968: 64 Anlagen für 12.1%). Noch ohne funktionierende Sammelkläranlagen waren die Kantone Glarus und Baselstadt.

En dépit des mesures en vigueur pour protéger les eaux, le nombre des plaintes contre leur pollution a augmenté en 1970. Le degré de pollution de la plupart des lacs et de nombreux cours d'eau est tel qu'il a fallu décréter de nouvelles interdictions de baignade. Le nombre d'installations d'épuration des eaux a cependant augmenté: on en compte ainsi 366 (330 en 1969) qui desservent 46.3 pour cent de la population (43.6 pour cent).

Die Qualität der Gewässer nahm weiter ab. Gemäss Statistik wohnte anfangs 1971 immer noch weniger als die Hälfte der Bevölkerung (46.4 Prozent) in Gemeinden, die eine Kläranlage besitzen. Internationale Gremien riefen deshalb zum Schutze des Bodensees und des Genfersees auf. Zwischen Italien und der Schweiz wurde ein Entwurf zu einem Abkommen über den Schutz der gemeinsamen Gewässer gegen die Verunreinigung ausgearbeitet.

Ende 1972 standen 479 (Ende 1971: 423) Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb, an die 54.6 Prozent (Ende 1971: 49.8 Prozent) der Bevölkerung angeschlossen werden können. Erneut wurde aber betont, dass die bisher angewandten Reinigungstechniken nicht genügten. Zugleich wurde verlangt, dass die Industrie ihre Abwässer vermehrt in den Betrieben selber reinige und auf die Produktion von besonders wasserschädigenden Stoffen überhaupt verzichte.

Ende 1973 waren 536 (Ende 1972: 479) Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb, an die 58.5 Prozent (Ende 1972: 54.6 Prozent) der Bevölkerung angeschlossen werden können.

Ende 1974 standen 583 (Ende 1973: 540) Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb; 66 Prozent (58.5 Prozent) der Bevölkerung können an diese angeschlossen werden. Der tatsächlich angeschlossene Bevölkerungsanteil wurde auf 50 Prozent (45 Prozent) geschätzt. Das Eidg. Amt für Umweltschutz gab bekannt, dass die Kantone ihm vom 1. Januar 1970 bis zum 15. März 1973 insgesamt 2'080 Strafurteile gemeldet hatten, die aufgrund des Gewässerschutzgesetzes ergangen waren. Die höchste Busse (CHF 8'000) hatte der Direktor eines chemischen Unternehmens wegen vorsätzlicher Ableitung giftiger Abwasser erhalten, die niedrigste (CHF 5) ein Werkmeister, der ein mit Taubenkot beschmutztes Brett in die Aare geworfen hatte.

Ende 1975 standen 649 (Ende 1974: 583) Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb; 72.2 Prozent (66 Prozent) der Bevölkerung können an diese angeschlossen werden. Der tatsächlich angeschlossene Bevölkerungsanteil wurde auf 55 Prozent (50 Prozent) geschätzt.

Der Bau von Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz machte weitere Fortschritte: Ende 1976 standen 695 Anlagen in Betrieb (Ende 1975: 649), 87 waren im Bau begriffen und für 70 lagen ausführungsreife Projekte vor. Die Kapazität der bestehenden Anlagen erlaubte den Anschluss von 75 Prozent der Bevölkerung (72.2 Prozent); der effektiv angeschlossene Bevölkerungsanteil lag infolge fehlender Kanalisationen tiefer, nämlich bei 58-60 Prozent (55 Prozent).