Der Kanton Luzern fällte als erster Kanton einen Kantonsbeschluss, nach dem Demonstrationsveranstalter zur Übernahme der Polizeikosten gezwungen werden können, falls eine Veranstaltung aus dem Ruder läuft. Verläuft die Demonstration friedlich, übernimmt der Kanton die Kosten für das Polizeiaufgebot. Bei der Einführung der Verantwortlichkeit nach dem Verbraucherprinzip liegt jedoch die Beweislast beim Kanton.
- Mot-clés
- Date
- 2 juillet 2012
- Type
- Politique cantonale
- Acteurs
- Sources
-
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- TA, 2.7.12.
de Nadja Ackermann
Modifié le 26.05.2016
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