Der vom Bundesrat 2003 vorgelegte Entwurf für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes fand bei der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats keine gute Aufnahme. Sie beantragte, den Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, eine Vorlage zu unterbreiten, die bloss noch die Ausbauschritte enthält, welche von zwei 1999 und 2000 überwiesen Motionen (Verbesserung des Datenschutzes bei Online-Verbindungen der Bundesverwaltung; Informationspflicht bei der Erhebung schützenswerter Daten) und dem Zusatzprotokoll zur Datenschutzkonvention des Europarats (Datenschutz bei der grenzüberschreitenden Datenübermittlung) verlangt werden. Zu verzichten seien hingegen auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen und von der Wirtschaft kritisierten weitergehenden Massnahmen. Erwähnt wurde dabei etwa die Möglichkeit, die Datenbearbeitung eines privaten Unternehmens mit einer Einsprache provisorisch zu stoppen, oder die vorgeschlagenen Informationsrechte zu privaten Datenbanken, die nicht besonders schützenswerte Daten enthalten. Gegen die Stimmen der Linken folgte der Nationalrat seiner Kommission und wies das Geschäft an den Bundesrat zurück. Dieser hatte erfolglos darauf hingewiesen, dass er eine Rückweisung für wenig sinnvoll halte, da die Kommission die gewünschten Abstriche an seiner Vorlage selbst vornehmen und dem Plenum beantragen könne. Gemäss dem neuen Parlamentsgesetz musste auch die kleine Kammer zu diesem Rückweisungsbeschluss Stellung beziehen. Sie folgte auf Antrag ihrer Rechtskommission den Argumenten des Bundesrats und lehnte den Rückweisungsbeschluss ab. Damit muss sich die Kommission des Nationalrats nochmals mit der Gesetzesrevision befassen.