Automatischer Informationsaustausch zwischen öffentlichen Dateninhabern (Po. 12.3661)

Sauvegarder en format PDF

Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner staatspolitischen Kommission, welches den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob für den automatischen Informationsaustausch zwischen den öffentlichen Dateninhabern eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss. Der Bundesrat hatte sich bereits im Vorjahr bereit erklärt, auch dieses Anliegen in die laufende Revision des Datenschutzgesetzes aufzunehmen.

Es soll keinen automatischen Adressdatenaustausch zwischen der Post und den Einwohnerdiensten geben. Ein solcher Austausch wäre nicht nur aus datenschützerischen Gründen heikel, sondern würde auch nur der Post dienen. Dies befand der Bundesrat in einem Bericht, den er in Erfüllung des Postulats „Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern“ der staatspolitischen Kommission des Nationalrats ausgearbeitet hatte. Prüfenswert fand die Regierung jedoch die Idee einer zentralen Adressdatenbank für die öffentliche Verwaltung und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung möglicher Modelle.