Die auf den 30. Juni des Berichtsjahres erfolgte vorzeitige Kündigung des GAV im Gastgewerbe hatte für die Beschäftigten zum Teil einschneidende Folgen. Die Union Helvetia, welche mit diesem Schritt den 1992 vereinbarten, jedoch vielerorts nicht gewährten jährlichen Teuerungsausgleich durchsetzen wollte, musste sich den Vorwurf gefallen lassen, dem Gastgewerbepersonal damit einen Bärendienst erwiesen zu haben. Besonders strukturschwächere Gastronomiebetriebe nutzen den vertragslosen Zustand, um ihren Angestellten neue Verträge mit deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen aufzuzwingen, obgleich der Schweizer Hotelier-verein und der Arbeitgeberverband Gastrosuisse ihre Mitglieder ermahnt hatten, die Situation nicht über Gebühr auszunutzen.
Dossier: Conventions collectives de travail et conflits collectifs 1990-2000