In seiner Antwort auf eine Interpellation Schwaab (sp, VD) bezeichnete der Bundesrat diese Ergebnisse als besorgniserregend und erinnerte an die Sozialziele in der Bundesverfassung (Art. 41), die den Bund verpflichten, mit gewissen Einschränkungen dafür zu sorgen, dass „Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können“. Er vertrat allerdings auch die Ansicht, der Lohnbildungsprozess sei in der Schweiz in erster Linie Sache der Sozialpartner, weshalb sich der Bund hier nicht einmischen könne.