Der Bundesrat legte im Frühjahr einen Bericht über die „gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung“ vor. Er beschränkte sich darauf, die Armutsrisiken in den verschiedenen Lebenslagen aufzuzeigen und mögliche Massnahmen zu formulieren. In erster Linie seien aber die Kantone und Gemeinden gefordert, diese Problematik anzugehen. Der Bundesrat selbst sah drei Schwerpunkte der Armutsbekämpfung: mehr Chancengleichheit im Bildungsbereich, eine verstärkte Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt durch eine bessere Zusammenarbeit von IV, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe sowie die Bekämpfung der Familienarmut.