Ein von Nationalrätin Fehr (sp, ZH) Mitte Jahr eingereichtes Postulat gelangte in der Herbstsession in den Nationalrat. In Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden, den Landeskirchen und privaten Organisationen in allen Sprachregionen soll die Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen geprüft werden. Die Betroffenen sollen damit die notwendige Hilfestellung erhalten, damit sie ihnen zustehende Rechte geltend machen können. In seiner Stellungnahme anerkannte der Bundesrat den Handlungsbedarf, merkte jedoch an, dass die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vorwiegend von kantonalen Behörden verhängt würden. Das Postulat wurde mit 114 zu 78 Stimmen angenommen, wobei eine rechts-bürgerliche Minderheit das Nachsehen hatte.