Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze (Pa.Iv. 00.403)

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Der Nationalrat gab einer auch von der FDP unterstützten weiteren parlamentarischen Initiative Fehr Folge, die während zehn Jahren maximal je CHF 100 Mio. Bundesmittel zur Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze verlangt. Die Unterstützung von Krippen, Horten, Tagesfamilien, Tagesschulen usw. soll höchstens zwei Jahre nach der Gründung dauern und einen Drittel des Betriebskredits nicht übersteigen. Laut Angaben der Initiantin könnten jährlich rund 12'000 Krippenplätze von diesem Impuls profitieren. Unter Hinweis auf diese Initiative beantragte der Bundesrat dem Nationalrat erfolgreich, eine Motion Teuscher (gp, BE; Mo. 01.3146), welche die Ausarbeitung von Modellen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung im öffentlichen und privaten Sektor verlangte, nur als Postulat zu überweisen. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft war auch eine Hauptforderung eines familienpolitischen Positionspapiers der FDP, da der Ausstieg qualifizierter Frauen aus dem Erwerbsleben ein volkswirtschaftliches Verlustgeschäft bedeute. Der Arbeitgeberverband machte sich im Zeichen eines austrocknenden Arbeitsmarkts ebenfalls für einen Ausbau der Kinderbetreuung in den Firmen stark; eine Umfrage unter seinen Mitgliedern zeigte aber, dass das Bewusstsein für die Belange der ausserhäuslichen Kinderbetreuung in den meisten Firmen noch kaum entwickelt ist.

Dossier: Aides financières à l’accueil extrafamilial pour enfants

Am 1. Februar trat das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Mit den dafür vorgesehenen Mitteln soll die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern gefördert werden. Für die ersten vier Jahre hatte das Parlament einen Verpflichtungskredit von 200 Mio Fr. bewilligt. Das Förderprogramm unterscheidet zwei Arten von Betreuungsplätzen: Kindertagesstätten – zum Beispiel Krippen – für kleinere Kinder und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung wie etwa Mittagstische. Die Subventionen werden pauschal auf Grund der Öffnungszeiten ausbezahlt: Krippen erhalten maximal 5000 Fr. pro betreutes Kind, Einrichtungen für Mittagstische und Horte maximal 3000 Fr. Das Impulsprogramm stiess auf grosses Interesse, vor allem bei den Gemeinden. Bis zu Beginn des neuen Schuljahres bewilligte der Bund 60 Gesuche, mit denen 1230 Krippenplätze geschaffen wurden. Trotz dieses Erfolges beantragte die Spezialkommission des Nationalrates, im Entlastungsprogramm 2003 den Kredit von den vorgesehenen 120 Mio auf 40 Mio Fr. zusammenzustreichen und das Programm dann ganz aufzugeben; der Bundesrat hatte sich mit einer Kürzung um 12 Mio Fr. für das Jahr 2006 begnügen wollen. Im Plenum setzte eine von der CVP unterstützte linke Minderheit aber durch, dass gar keine Abstriche vorgenommen wurden. Der Ständerat, der bis zum Ende der Differenzbereinigung dem Antrag des Bundesrates folgen wollte, schloss sich schliesslich nach der Einigungskonferenz dem Beschluss der grossen Kammer an.

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