Die zuständige Kommission des Nationalrats befasste sich weiterhin mit dem Verfahren der politischen Planung. Sie verzichtete auf ihre 1988 aufgestellte und vom Bundesrat bekämpfte Forderung, dass dieser zu seinen Regierungsrichtlinien einen Vorbericht zuhanden der Fraktionen vorlegen muss. Hingegen verlangte sie, dass die Exekutive jährlich einen kurzen Bericht über die Realisierung und eventuelle Adaptierung der Legislaturplanung vorlegen soll. An ihren weiteren Vorschlägen aus dem Jahr 1988 zur Behandlung der Regierungsrichtlinien — Abschaffung der Richtlinienmotion und Ersetzung der Vorberatung durch eine Parlamentskommission durch schriftliche Stellungnahmen der Fraktionen hielt die Kommission fest. Im Ratsplenum opponierte zwar die SVP-Fraktion gegen die Vorberatung in den Fraktionen, da dies zu einer für Milizparlamentarier nicht zumutbaren zeitlichen Beanspruchung führen werde. Die Ratsmehrheit stimmte der Vorlage aber zu.
- Mot-clés
- Date
- 20 septembre 1990
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 88.237
- Sources
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Afficher
- BBI, 1990, 1I, 1210 f.;Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1466 ff. Siehe auch SPJ 1988, S. 31 f. und 1989, S. 33.
de Hans Hirter
Modifié le 10.07.2017
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