Bis 2003 waren parlamentarische Vorstösse, die nicht innert einer Frist von zwei Jahren nach ihrer Einreichung vom Parlament behandelt worden waren, automatisch abgeschrieben worden. Dies kam immer häufiger vor, da der Nationalrat aus Zeitmangel die Diskussion und den Entscheid über bekämpfte Vorstösse in der Regel automatisch auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Mit dem neuen Parlamentsgesetz wurde deshalb 2003 die Neuerung eingeführt, dass bei diesen umstrittenen Vorstössen das Ratsbüro eine Verlängerung der Behandlungsfrist beantragen kann. Das Büro fand nun aber, dass diese Lösung nicht praktikabel sei, da es über keine Kriterien verfüge, um zu beurteilen, bei welchen Vorstössen es eine derartige Fristverlängerung verlangen soll. Es forderte deshalb mit einer parlamentarischen Initiative die Rückkehr zum alten System mit der automatischen Abschreibung nach zwei Jahren. Im Nationalrat beantragte die SPK, auf diesen Vorschlag nicht jetzt einzutreten, sondern das Thema später im Rahmen der von der SPK im Januar in Gang gesetzten generellen Überprüfung der Verfahren bei der Behandlung parlamentarischer Vorstösse zu bearbeiten. Das Plenum folgte seiner SPK und trat auf die parlamentarische Initiative seines Büros nicht ein.
Dossier: Modifications du droit parlementaire en 2008- Mot-clés
- Date
- 4 juin 2007
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 06.479
- Sources
-
Afficher
- BBl, 2007, S. 3221 ff. und 3227 f. (BR); AB NR, 2007, S. 628 ff.
de Hans Hirter
Modifié le 17.03.2017
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