Ein ehemaliger Landrat aus dem Kanton Baselland reichte daraufhin bei einem Gericht im Kanton Bern eine Klage ein, welche verlangte, die Erziehungsdirektoren seien im Sinn einer vorsorglichen und einstweiligen Massnahme anzuweisen, sämtliche Schritte zur Einführung der neuen deutschen Schreibweise zu sistieren, bis in der Bundesrepublik ein endgültiger Entscheid zu dieser Frage gefallen sei. Die Erziehungsdirektorenkonferenz sah sich trotz dieser Klage keineswegs gemüssigt, von ihren Plänen, die Reform ab 1998 schrittweise einzuführen, abzuweichen. Auch sie betonte, die Reform sei sinnvoll, gehe nicht zu weit und bilde vor allem für die Schulen eine Erleichterung. Das Berner Gericht trat auf die Klage ohnehin nicht ein, weil der Kläger nicht glaubhaft machen konnte, dass er durch die Reform in seinen persönlichen Rechten betroffen sei.
- Mot-clés
- Date
- 29 décembre 1997
- Type
- Procédure judiciaire
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- Bund, 25.10.97; BüZ, 14.11.97; SZ, 29.12.97
de Marianne Benteli
Modifié le 26.04.2019
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