Zusammenarbeit der katholischen Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften

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Im Jahr ihres 150-jährigen Bestehens bemühte sich die Schweizerische Bischofskonferenz um Einheit. In einem Vademecum für die Zusammenarbeit der katholischen Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz erinnerte sie die Körperschaften an ihre Funktion als kirchenstaatliche Administrationen. In diesem Sinne sei eine Bezeichnung von Körperschaften als Landeskirchen oder Kantonalkirchen nicht zulässig, da es nur eine katholische Kirche gebe. Das Bistum Chur liess verlauten, eine klare Abgrenzung zwischen Kirche und Körperschaften sei gerade im Hinblick auf aktuelle Geschehnisse wie die Pfarrei-Initiative und kantonale Bestrebungen zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen zentral. Des Weiteren bemängelten die Schweizer Bischöfe die Befristung der Amtszeit resp. die Wiederwahl von Pfarrern in einigen Körperschaften. Der Bischof setze einen Pfarrer auf unbestimmte Dauer ein und eine Widerhandlung gegen diese Ernennung sei als unzulässiger Verstoss gegen die Religionsfreiheit zu werten. Dies und die Vorschläge der SBK, Schweizer Bischöfe bei der Verteilung der Kirchensteuern wie auch bei der Wahl von Gemeindeleitern stärker miteinzubeziehen, provozierten ablehnende Reaktionen von Seiten der Körperschaften und Initianten der Pfarrei-Initiative.

Das im Vorjahr bekanntgemachte Vademekum zur Zusammenarbeit der katholischen Kirche mit staatskirchenrechtlichen Körperschaften wurde 2014 in einem 290-seitigen Buch ausführlich dargelegt. Die Herausgeber betonten, das Werk sei als Diskussionsgrundlage aufzufassen und habe nicht die Funktion eines Ordnungsrufes. Das Bistum Chur interpretierte dies indes anders. Das Vademekum mache deutlich, dass es nur eine Katholische Kirche gebe mit einer "staatskirchenrechtlichen Hilfsstruktur zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben", liess Mediensprecher Giuseppe Gracia verlauten.